TVöD SuE Rechner 2025

Brutto Netto Gehaltsrechner

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Tariftabelle vom 

Schnitt eines Holzstammes

Steuern und Abgaben

Beträge für Steuern und Sozialversicherungen
Monat (€)Jahr (€)
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Steuer Brutto00
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Klare Gehaltsabrechnung im öffentlichen Dienst mit unserem TVöD Gehaltsrechner!

Ihr Lohn im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sollte transparent und gerecht sein. Mit unserem speziell für die TVöD Tarife entwickelten Gehaltsrechner können Sie Ihren Nettolohn, die Lohnsteuer und die gesetzlichen Sozialabgaben präzise berechnen. Ob Sie als Angestellter, Lehrer, oder Verwaltungsmitarbeiter im öffentlichen Dienst tätig sind – unser Rechner verschafft Ihnen Klarheit über Ihre finanzielle Situation. Planen Sie Ihre Zukunft mit Vertrauen und Genauigkeit – starten Sie jetzt und optimieren Sie Ihr Einkommen!

Einstellungen Lohnsteuer und Abgaben

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Steuern

Kirchensteuer

Kinder

Jahre

Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Fliegende Geldscheine als Header Image für Vorsorge

Vorsorge

Krankenversicherung

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Zuschuss Arbeitgeber

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben

Gehälter im Sozial- und Erziehungsdienst nach TVöD-SuE

M12.111,00-
M22.111,504.711,67

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE)

Der TVöD-SuE ist ein spezieller Tarifvertrag, der für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst gilt. Er wurde entwickelt, um die besonderen Anforderungen und Belastungen in sozialen und erzieherischen Berufen angemessen zu berücksichtigen. Der TVöD-SuE stellt eine Ergänzung zum allgemeinen TVöD dar und regelt Vergütung sowie Arbeitsbedingungen spezifisch für diese Berufsgruppen.

Anwendungsbereich

Der TVöD-SuE gilt für Beschäftigte in kommunalen und öffentlichen Einrichtungen, die im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes tätig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Kindertagesstätten: Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger.
  • Jugend- und Sozialarbeit: Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und Fachkräfte in Jugendämtern, Beratungsstellen oder Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • Heilpädagogik und Inklusion: Fachkräfte, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten, z. B. in Fördereinrichtungen oder inklusiven Kindertagesstätten.
  • Leitungskräfte: Leitungen von Kitas, Jugendzentren oder anderen sozialen Einrichtungen.

Ausgenommen sind Beschäftigte, die nicht bei einem öffentlichen oder kommunalen Träger angestellt sind oder unter andere Tarifverträge fallen.

Vergütungssystem

Die Vergütung im TVöD-SuE erfolgt über eine spezielle Entgelttabelle, die sogenannte S-Tabelle. Diese Tabelle berücksichtigt die Anforderungen und Verantwortung der jeweiligen Tätigkeiten und umfasst die Entgeltgruppen S 2 bis S 18:

  • S 2 bis S 4: Tätigkeiten ohne abgeschlossene Berufsausbildung, z. B. Hilfskräfte in Kindertagesstätten.
  • S 8a bis S 9: Tätigkeiten für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, wie Erzieherinnen, Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen.
  • S 14 bis S 18: Leitungspositionen und spezialisierte Tätigkeiten, wie Kita-Leitungen, Fachberater oder leitende Sozialpädagogen.
Stufensystem

Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es sechs Stufen, die die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit abbilden:

  • Stufe 1: Einstiegsgehalt für Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung.
  • Stufe 2 bis Stufe 4: Nach einem, drei und fünf Jahren in der vorherigen Stufe.
  • Stufe 5 und Stufe 6: Höherstufung nach sieben bzw. zehn Jahren.

Beispielhafte Gehälter:

  • S 8a/Stufe 1: ca. 3.300 Euro brutto (Erzieherin ohne Berufserfahrung).
  • S 8a/Stufe 6: ca. 4.300 Euro brutto (erfahrene Erzieherin).
  • S 16/Stufe 6: über 5.500 Euro brutto (Leitung einer großen Kindertagesstätte).
Zusatzleistungen und Sonderregelungen

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst profitieren von zahlreichen Zusatzleistungen, die die Attraktivität des Berufs erhöhen und die Arbeitsbedingungen verbessern:

  1. Zulagen:

    • Erschwerniszulagen: Für die Arbeit mit besonders anspruchsvollen Zielgruppen, z. B. Kinder mit Förderbedarf oder sozialpädagogische Krisenintervention.
    • Schichtzulagen: Für Tätigkeiten im Schicht- oder Wochenenddienst, insbesondere in Jugendhilfeeinrichtungen.
  2. Jahressonderzahlung:

    • Diese beträgt je nach Entgeltgruppe ca. 60–90 % eines Monatsgehalts und wird in der Regel im November ausgezahlt.
  3. Betriebliche Altersversorgung:

    • Die Altersvorsorge wird über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geregelt und bietet eine Zusatzrente.
  4. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB):

    • Kommunale Arbeitgeber können leistungsabhängige Vergütungen gewähren, um besondere individuelle oder teambezogene Leistungen zu honorieren.
  5. Fort- und Weiterbildungsförderung:

    • Arbeitgeber unterstützen Weiterbildungen, wie Fachweiterbildungen in Heilpädagogik oder Leitungsqualifikationen, häufig finanziell oder durch Freistellungen.
  6. Sonderzahlungen:

    • In besonderen Situationen, wie während der COVID-19-Pandemie, wurden Sonderprämien zur Entlastung von Beschäftigten eingeführt.
Arbeitszeit und Urlaub

Die Arbeitszeit beträgt:

  • 39 Stunden pro Woche in Westdeutschland.
  • 40 Stunden pro Woche in Ostdeutschland.

Für Beschäftigte in Teilzeit oder mit Schichtdienst gelten spezifische Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung. Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht es, Überstunden auszugleichen oder flexible Arbeitszeiten zu gestalten.

Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens:

  • 30 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
  • Zusätzliche Urlaubstage können für Schwerbehinderte oder Schichtarbeit gewährt werden.
Besonderheiten und Spezielle Regelungen
  1. Anpassung an Fachkräftemangel:

    • In Zeiten des Fachkräftemangels in sozialen Berufen wurden Maßnahmen eingeführt, wie zusätzliche Vergütungsanreize oder beschleunigte Aufstiegsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte.
  2. Flexibilität für Familienfreundlichkeit:

    • Beschäftigte haben oft die Möglichkeit, Teilzeitmodelle zu nutzen oder familienfreundliche Arbeitszeiten zu vereinbaren.
  3. Förderung von Inklusion:

    • Erzieherinnen und Fachkräfte, die in der inklusiven Arbeit tätig sind, profitieren von zusätzlichen Fortbildungsangeboten und manchmal höheren Zulagen.
  4. Psychosoziale Unterstützung:

    • Arbeitgeber bieten Programme zur psychosozialen Unterstützung, z. B. Supervisionen oder Kriseninterventionsangebote, um die Beschäftigten in ihrem oft emotional anspruchsvollen Arbeitsalltag zu entlasten.
Tarifverhandlungen und Anpassungen

Die Tarifverhandlungen für den TVöD-SuE finden zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wie ver.di und GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) statt. Wichtige Verhandlungsthemen sind:

  • Regelmäßige Erhöhungen der Entgelttabellen, um Gehälter an die Inflation und den Markt anzupassen.
  • Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere für Erzieherinnen und Sozialarbeiter.
  • Maßnahmen zur Entlastung durch Fachkräftemangel, wie die Einführung von Zulagen oder verbesserten Aufstiegsmöglichkeiten.

Der TVöD-SuE ist speziell darauf ausgelegt, die Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst aufzuwerten und Beschäftigten in diesen Berufen finanzielle Sicherheit sowie attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Dabei trägt er den besonderen Herausforderungen dieser Berufe, wie hoher Verantwortung und emotionaler Belastung, Rechnung.