Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

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Öffentlicher Dienst

Der Öffentliche Dienst ist der Teil des Staatsapparates, der öffentliche Aufgaben wahrnimmt und sich aus Beamten, Angestellten und Arbeitern zusammensetzt. Zu den Tätigkeitsbereichen des Öffentlichen Dienstes gehören beispielsweise Verwaltung, Bildung, Gesundheitswesen, öffentlicher Nahverkehr, Sicherheit und Justiz. Der Öffentliche Dienst ist somit ein wichtiger Bestandteil des Staates und erfüllt Aufgaben im öffentlichen Interesse, um das Gemeinwohl zu fördern. Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst werden in der Regel nach tariflichen Regelungen entlohnt und haben oft besondere Regelungen im Hinblick auf ihre Arbeitszeit, Urlaub und Altersversorgung.

  • Gehaltsrechner für die Tarife im TVöD des öffentlichen Dienstes. Berechnung des Netto für Tarife des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber, Tarife im Pflegedienst und im Sozial- und Erziehungsdienst.

  • Gehaltsrechner für die Tarife im Tarifvertrag der Länder. Berechnung des Netto Tarife im Pflegedienst und im Sozial- und Erziehungsdienst.

  • Gehaltsrechner für die Tarife nach dem Tarifvertrag der Ärzte. Berechnung des Netto Tarife nach dem Tarifvertrag der Länder für Universitätskliniken und nach der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber für kommunale Krankenhäuser.

  • Gehaltsrechner für die Tarife nach dem Tarifvertrag der Ärzte. Berechnung des Netto Tarife nach dem Tarifvertrag der Länder für Universitätskliniken und nach der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber für kommunale Krankenhäuser.

Informationen zum TVöD im öffentlichen Dienst

Der TVöD ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, wie zum Beispiel ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft), und den Arbeitgeberverbänden der öffentlichen Arbeitgeber, wie zum Beispiel der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA).

Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) ist ein Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland regelt. Er gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlichen Arbeitgebern.

Der Tarifvertrag legt die Arbeitsbedingungen und Regelungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes fest, einschließlich der Entlohnung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, sowie Regelungen zu Kündigungsschutz und Fortbildungsmöglichkeiten.

Der TVöD besteht aus verschiedenen Entgeltgruppen, die die Eingruppierung der Beschäftigten entsprechend ihrer Qualifikation und Tätigkeiten festlegen. Jede Entgeltgruppe hat bestimmte Gehaltsstufen, die eine Steigerung des Gehalts mit zunehmender Berufserfahrung ermöglichen. Die konkrete Eingruppierung erfolgt anhand von Tätigkeitsmerkmalen und Bewertungen der jeweiligen Stelle.

Darüber hinaus enthält der Tarifvertrag auch Regelungen zur Arbeitszeit. Es werden unter anderem die wöchentliche Arbeitszeit, Überstundenregelungen, Schichtarbeit, Nachtarbeit und Rufbereitschaft festgelegt. Auch der Urlaubsanspruch der Beschäftigten wird im TVöD geregelt.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit und muss regelmäßig erneuert oder angepasst werden. In der Regel wird er für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel zwei Jahre, abgeschlossen. Während dieser Laufzeit sind die vereinbarten Regelungen bindend für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.

Es ist wichtig anzumerken, dass der TVöD nicht für Beamte gilt, da Beamte ein separates Dienstrecht haben und nicht tariflich entlohnt werden. Für Beamte gibt es eigene Regelungen und Besoldungstabellen.

Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes trägt dazu bei, einheitliche und geregelte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst zu schaffen und die Interessen der Beschäftigten zu wahren.