TV-L SoE Rechner 2025

Brutto Netto Gehaltsrechner

Einstellungen zum Tarif

Tarifliches Grundentgelt
%
+47,11
Monatliches Einkommen
+47,11
+47,11
Jährliches Einkommen
+47,11
+47,11

Tariftabelle vom 

Schnitt eines Holzstammes

Steuern und Abgaben

Beträge für Steuern und Sozialversicherungen
Monat (€)Jahr (€)
Grundentgelt0
Leistungszulage (xx %)0
Sonderzahlungen00
Brutto0
Steuer Brutto00
Lohnsteuer00
Kirchensteuer00
Solidaritätszuschlag00
Summe Steuern00
Sozial Brutto00
kv (xxxxxxxxx)00
Pflegeversicherung00
Rentenversicherung00
Arbeitslosenversicherung00
Summe Sozialabgaben00
Zusatzversorgung (xx %)00
Netto00
Hauswand als Header Image für TV-L

Transparenz in der Gehaltsabrechnung mit unserem TV-L Gehaltsrechner!

Ihr Verdienst im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sollte fair und klar verständlich sein. Unser Gehaltsrechner, speziell entwickelt für die TV-L Tarife, ermöglicht es Ihnen, Ihren Nettolohn, die Lohnsteuer und die gesetzlichen Sozialabgaben für das Jahr 2025 präzise zu berechnen. Ob Sie im öffentlichen Dienst als Lehrer, Verwaltungsangestellter oder in einem anderen Bereich tätig sind – unser Brutto-Rechner bietet Ihnen eine klare Übersicht über Ihre finanzielle Situation. Planen Sie Ihre finanzielle Zukunft mit Vertrauen und Präzision – starten Sie jetzt und maximieren Sie Ihr Netto-Einkommen!

Einstellungen Lohnsteuer und Abgaben

Formulare als Header Image für Lohnsteuer

Steuern

Kirchensteuer

Kinder

Jahre

Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Fliegende Geldscheine als Header Image für Vorsorge

Vorsorge

Krankenversicherung

%

Zuschuss Arbeitgeber

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben

Gehälter im Sozial- und Erziehungsdienst nach TV-L SuE

M12.111,00-
M22.111,504.711,67

Tarifvertrag der Länder – Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L S)

Der TV-L S ist ein speziell auf den Sozial- und Erziehungsdienst im Bereich der Länder abgestimmter Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen und Vergütung für Beschäftigte in sozialen und erzieherischen Berufen in landeseigenen Einrichtungen regelt. Er stellt die Anlage G zum allgemeinen Tarifvertrag der Länder (TV-L) dar und trägt den besonderen Anforderungen dieser Berufsgruppen Rechnung.


Anwendungsbereich

Der TV-L S gilt für:

  • Beschäftigte in landeseigenen Kindertagesstätten und Einrichtungen der Jugendhilfe.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialarbeit und sozialpädagogischen Beratung, z. B. in Beratungsstellen, Jugendämtern und Förderschulen.
  • Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in inklusiven Bildungseinrichtungen und therapeutischen Diensten.
  • Leitungspositionen in sozialen und erzieherischen Einrichtungen unter Landeshoheit.

Er umfasst sowohl tariflich angestellte Erzieherinnen und Sozialarbeiter als auch qualifizierte Fachkräfte, die in Einrichtungen der Länder tätig sind. Beamte oder Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen fallen hingegen nicht unter diesen Tarifvertrag.


Vergütungssystem

Die Vergütung im TV-L S erfolgt über eine S-Tabelle, die an die spezifischen Anforderungen des Sozial- und Erziehungsdienstes angepasst ist. Diese Entgelttabelle unterscheidet sich von der allgemeinen Tabelle des TV-L und umfasst die Entgeltgruppen S 2 bis S 18:

  • S 2 bis S 4: Tätigkeiten ohne abgeschlossene Berufsausbildung, z. B. Hilfskräfte in Kindertagesstätten oder Pflegeeinrichtungen.
  • S 8a bis S 9: Tätigkeiten für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, z. B. Erzieherinnen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen.
  • S 14 bis S 18: Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung oder Leitungsfunktionen, z. B. Kita-Leitungen, Jugendhilfe-Fachberater oder Sozialpädagoginnen in Leitungspositionen.
Stufensystem

Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es ein Stufensystem mit sechs Stufen, das die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit berücksichtigt:

  • Stufe 1: Einstieg für Beschäftigte ohne relevante Berufserfahrung.
  • Stufe 2 bis Stufe 4: Höherstufung nach einem, drei und fünf Jahren.
  • Stufe 5 und Stufe 6: Weitere Aufstiege nach sieben bzw. zehn Jahren.

Beispielhafte Gehälter:

  • S 8a/Stufe 1: ca. 3.300 Euro brutto (Einstieg für Erzieherinnen).
  • S 8a/Stufe 6: ca. 4.300 Euro brutto (erfahrene Erzieherin oder Sozialarbeiterin).
  • S 16/Stufe 6: über 5.500 Euro brutto (Leitung einer größeren Einrichtung).

Zusatzleistungen und Sonderregelungen

Beschäftigte im TV-L profitieren von verschiedenen Zusatzleistungen, die die Attraktivität der Berufe im sozialen und erzieherischen Bereich erhöhen:

  1. Zulagen:

    • Erschwerniszulagen: Für besondere Belastungen, z. B. in der Arbeit mit Kindern mit Förderbedarf oder in der sozialpädagogischen Krisenintervention.
    • Schichtzulagen: Für Schicht- und Wochenendarbeit, wie sie häufig in Jugendhilfeeinrichtungen erforderlich ist.
  2. Jahressonderzahlung:

    • Eine Sonderzahlung, die abhängig von der Entgeltgruppe ca. 60–90 % eines Monatsgehalts beträgt.
  3. Betriebliche Altersversorgung:

    • Zusätzliche Altersvorsorge über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
  4. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB):

    • Zusätzlich zur Grundvergütung können leistungsbezogene Boni gezahlt werden.
  5. Fort- und Weiterbildungsförderung:

    • Kostenübernahme oder Freistellungen für berufliche Weiterbildungen, z. B. für den Aufstieg in Leitungspositionen oder spezialisierte Fachbereiche.
  6. Einmalige Sonderzahlungen:

    • Bei besonderen tariflichen Vereinbarungen, z. B. zur Abfederung von Belastungen wie der COVID-19-Pandemie, wurden Prämien und Boni eingeführt.

Arbeitszeit und Urlaub

Die Arbeitszeit im TV-L beträgt:

  • 39 Stunden pro Woche (bundesweit einheitlich, unabhängig von der Region).

Der jährliche Urlaubsanspruch beläuft sich auf:

  • 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
  • Zusätzliche Urlaubstage können gewährt werden, z. B. für Beschäftigte im Schichtdienst oder mit Schwerbehinderung.

Zudem können flexible Arbeitszeitmodelle genutzt werden, um individuelle Bedürfnisse, wie Familienfreundlichkeit oder Weiterbildung, besser zu berücksichtigen.


Besonderheiten und Spezielle Regelungen
  1. Fachkräftegewinnung:
    • Aufgrund des Fachkräftemangels in sozialen Berufen wurden zusätzliche Vergütungsanreize und schnellere Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen.
  2. Familienfreundlichkeit:
    • Es gibt flexible Teilzeitregelungen, Elternzeitmodelle und Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
  3. Zusatzurlaub für Schichtarbeit:
    • Beschäftigte im Schichtdienst erhalten zusätzliche Urlaubstage oder Freizeitausgleich.
  4. Förderung von Inklusion:
    • Besondere Fortbildungsangebote und Zulagen für Fachkräfte, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten.

Tarifverhandlungen und Anpassungen

Die Tarifverhandlungen für den TV-L werden zwischen den Gewerkschaften (ver.di, GEW) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geführt. Schwerpunkte der Verhandlungen sind:

  • Regelmäßige Anpassungen der Gehälter an die Inflation und Marktverhältnisse.
  • Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere für belastete Berufsgruppen.
  • Maßnahmen gegen Fachkräftemangel, z. B. durch zusätzliche Zulagen und Qualifizierungsprogramme.

Der TV-L ist darauf ausgelegt, die anspruchsvollen Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst angemessen zu honorieren und gleichzeitig attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Durch die klare Struktur und die Zusatzleistungen trägt er dazu bei, Fachkräfte langfristig an landeseigene Einrichtungen zu binden.