TV-Ärzte Rechner 2025

Brutto Netto Gehaltsrechner

Einstellungen zum Tarif

Tarifliches Grundentgelt
%
+47,11
Monatliches Einkommen
+47,11
+47,11
Jährliches Einkommen
+47,11
+47,11

Tariftabelle vom 

Schnitt eines Holzstammes

Steuern und Abgaben

Beträge für Steuern und Sozialversicherungen
Monat (€)Jahr (€)
Grundentgelt0
Leistungszulage (xx %)0
Sonderzahlungen00
Brutto0
Steuer Brutto00
Lohnsteuer00
Kirchensteuer00
Solidaritätszuschlag00
Summe Steuern00
Sozial Brutto00
kv (xxxxxxxxx)00
Pflegeversicherung00
Rentenversicherung00
Arbeitslosenversicherung00
Summe Sozialabgaben00
Zusatzversorgung (xx %)00
Netto00

Einstellungen Lohnsteuer und Abgaben

Formulare als Header Image für Lohnsteuer

Steuern

Kirchensteuer

Kinder

Jahre

Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Fliegende Geldscheine als Header Image für Vorsorge

Vorsorge

Krankenversicherung

%

Zuschuss Arbeitgeber

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Operationssaal als Header Image für TV-Ärzte

Gehalts- und Einkommensrechner nach TV-Ärzte TdL

Unser TV-Ärzte TdL Gehaltsrechner ist das ideale Tool für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken, um schnell und präzise ihr Einkommen zu berechnen. Mit diesem Rechner erhalten Sie nicht nur einen detaillierten Überblick über Ihr Bruttogehalt in den verschiedenen Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrags TV-Ärzte TdL, sondern auch eine exakte Berechnung Ihres Nettolohns – angepasst an Ihre persönlichen Steuermerkmale und Abzüge.

Funktionen des Gehaltsrechners:

  • Einfache Bedienung: Geben Sie Ihre Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe und Arbeitszeit ein.
  • Detaillierte Nettolohnberechnung: Berücksichtigt Steuerklasse, Sozialabgaben und Bundesland.
  • Vergleichsmöglichkeiten: Erhalten Sie einen Überblick über mögliche Gehaltsentwicklungen.
  • Aktuelle Tariftabellen: Der Rechner basiert auf den neuesten Anpassungen des TV-Ärzte TdL.

Nutzen Sie unseren Gehaltsrechner, um Transparenz über Ihre Vergütung zu gewinnen und zukünftige Gehaltsentwicklungen zu planen. Perfekt für Berufseinsteiger, erfahrene Ärzte und alle, die ihre Einkünfte optimieren möchten.

Starten Sie jetzt – schnell, kostenlos und zuverlässig!

Ihre Arbeit als Arzt im Tarifvertrag für Ärzte im öffentlichen Dienst (TV-Ärzte) verdient Anerkennung und eine klare Gehaltsabrechnung. Unser speziell entwickelter Gehaltsrechner für TV-Ärzte ermöglicht es Ihnen, Ihren Nettolohn, die Lohnsteuer und die gesetzlichen Sozialabgaben genau zu berechnen. Egal, ob Sie in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung tätig sind – unser Rechner bietet Ihnen Transparenz über Ihre finanzielle Situation. Planen Sie Ihre finanzielle Zukunft mit Zuversicht und Präzision – starten Sie jetzt und optimieren Sie Ihr Einkommen!

Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben

Gehälter Ärzte an Universitätskliniken nach TV-Ärzte TdL

M12.111,00-
M22.111,504.711,67

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte TdL)

Der TV-Ärzte TdL regelt die Arbeitsbedingungen und Vergütung von Ärztinnen und Ärzten, die an Universitätskliniken tätig sind. Dieser Tarifvertrag wurde speziell für die besonderen Anforderungen und Aufgaben des universitären Gesundheitswesens entwickelt und berücksichtigt die Verbindung von Patientenversorgung, Forschung und Lehre.


Anwendungsbereich

Der TV-Ärzte TdL gilt für:

  • Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Universitätskliniken tätig sind.
  • Assistenzärzte, die sich in der Facharztweiterbildung befinden.
  • Fachärzte, einschließlich Oberärzte und leitender Ärzte.
  • Ärztliches Personal, das neben der Patientenversorgung auch in der medizinischen Forschung und der Lehre aktiv ist.
  • Universitätskliniken in Trägerschaft der Länder, z. B. Heidelberg, Freiburg, München und Göttingen.

Beamte sowie nicht-ärztliches Personal fallen nicht unter diesen Tarifvertrag.


Vergütungssystem

Die Vergütung im TV-Ärzte TdL basiert auf einer Ärztetabelle, die die Tätigkeiten und Qualifikationen in verschiedene Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen einteilt. Die Tabellenwerte reflektieren die besondere Qualifikation und Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte.

  1. Ä1 (Assistenzärzte): Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung.
  2. Ä2 (Fachärzte): Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossener Facharztausbildung.
  3. Ä3 (Oberärzte): Ärztinnen und Ärzte mit Leitungsverantwortung in einer Abteilung.
  4. Ä4 (leitende Oberärzte): Oberärzte mit herausgehobenen Leitungsfunktionen.

Stufensystem

Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es ein Stufensystem mit sechs Stufen, das die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit berücksichtigt:

  • Stufe 1: Einstieg ohne Berufserfahrung.
  • Stufe 2 bis Stufe 4: Aufstieg nach einem, drei und fünf Jahren.
  • Stufe 5 und Stufe 6: Weitere Höherstufungen nach sieben bzw. zehn Jahren.

Beispielhafte Gehälter (Stand 2025):

  • Assistenzarzt/Stufe 1 (Ä1): ca. 5.000 Euro brutto (Einstieg nach Studienabschluss).
  • Facharzt/Stufe 4 (Ä2): ca. 7.000 Euro brutto (erfahrener Facharzt).
  • Oberarzt/Stufe 6 (Ä3): über 9.800 Euro brutto (langjährig tätiger Oberarzt).

Zusätzliche Einkommen werden durch Vergütungen für Bereitschaftsdienste, Schichtarbeit und Rufbereitschaft erzielt.


Zusatzleistungen und Sonderregelungen

Der TV-Ärzte TdL bietet eine Vielzahl von Zusatzleistungen, die auf die Anforderungen der universitären Medizin zugeschnitten sind:

  1. Dienste und Zulagen:

    • Bereitschaftsdienste: Vergütung je nach Dienststufe und geleisteten Stunden.
    • Nacht-, Wochenend- und Feiertagszulagen: Zusätzlich zur regulären Vergütung.
    • Erschwerniszulagen: Für besonders anspruchsvolle oder belastende Tätigkeiten.
  2. Jahressonderzahlung:

    • Eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von ca. 60–90 % eines Monatsgehalts.
  3. Betriebliche Altersversorgung:

    • Ärztinnen und Ärzte profitieren von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die eine zusätzliche Altersversorgung bietet.
  4. Weiterbildungsförderung:

    • Förderung von Facharztweiterbildungen durch Freistellungen und finanzielle Unterstützung.
  5. Leistungsorientierte Vergütung:

    • Zusätzliche Vergütungen für besondere Leistungen in Patientenversorgung, Forschung oder Lehre.
  6. Einmalzahlungen:

    • Sonderzahlungen zur Anerkennung besonderer Leistungen oder zur Abfederung außergewöhnlicher Belastungen (z. B. während der COVID-19-Pandemie).

Arbeitszeit und Urlaub

Die Arbeitszeit im TV-Ärzte TdL beträgt:

  • 42 Stunden pro Woche als Regeldienstzeit. Bereitschaftsdienste und Überstunden werden zusätzlich vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten.

Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt:

  • 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
  • Zusatzurlaub ist möglich für Schichtarbeit oder Rufbereitschaft.

Besonderheiten und Spezielle Regelungen

  1. Kombination von Versorgung, Forschung und Lehre:
    • Universitätskliniken sind geprägt durch die Verbindung dieser drei Bereiche. Ärztinnen und Ärzte haben oft zusätzliche Verpflichtungen in der Forschung oder der Ausbildung von Studierenden.
  2. Arbeitszeitdokumentation:
    • Alle Arbeitszeiten, einschließlich Bereitschaftszeiten und Rufbereitschaft, werden transparent dokumentiert und vergütet.
  3. Fachkräftebindung:
    • Universitätskliniken bieten gezielte Programme, wie Mentoring oder Stipendien, um Fachkräfte langfristig zu binden.
  4. Familienfreundlichkeit:
    • Universitätskliniken fördern familienfreundliche Arbeitsbedingungen durch Teilzeitmodelle, Kinderbetreuungseinrichtungen und flexible Arbeitszeiten.

Tarifverhandlungen und Anpassungen

Die Tarifverhandlungen für den TV-Ärzte TdL werden zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Gewerkschaft Marburger Bund geführt. Die Hauptthemen sind:

  • Erhöhung der Grundgehälter zur Anpassung an Inflation und Marktentwicklung.
  • Verbesserung der Arbeitszeitregelungen, insbesondere zur Vermeidung von Überlastung.
  • Attraktivitätssteigerung durch gezielte Förderung von Forschung und Lehre sowie Verbesserung der Weiterbildungsbedingungen.

Der TV-Ärzte TdL bietet durch seine spezialisierten Regelungen und die hohe Vergütung eine attraktive Grundlage für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken. Er berücksichtigt die besonderen Anforderungen des akademischen Gesundheitswesens und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Vereinbarkeit von Patientenversorgung, Forschung und Lehre.