TV-L Rechner 2025

Brutto Netto Gehaltsrechner

Einstellungen zum Tarif

Tarifliches Grundentgelt
%
+47,11
Monatliches Einkommen
+47,11
+47,11
Jährliches Einkommen
+47,11
+47,11

Tariftabelle vom 

Schnitt eines Holzstammes

Steuern und Abgaben

Beträge für Steuern und Sozialversicherungen
Monat (€)Jahr (€)
Grundentgelt0
Leistungszulage (xx %)0
Sonderzahlungen00
Brutto0
Steuer Brutto00
Lohnsteuer00
Kirchensteuer00
Solidaritätszuschlag00
Summe Steuern00
Sozial Brutto00
kv (xxxxxxxxx)00
Pflegeversicherung00
Rentenversicherung00
Arbeitslosenversicherung00
Summe Sozialabgaben00
Zusatzversorgung (xx %)00
Netto00
Hauswand als Header Image für TV-L

Transparenz in der Gehaltsabrechnung mit unserem TV-L Gehaltsrechner!

Ihr Verdienst im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sollte fair und klar verständlich sein. Unser Gehaltsrechner, speziell entwickelt für die TV-L Tarife, ermöglicht es Ihnen, Ihren Nettolohn, die Lohnsteuer und die gesetzlichen Sozialabgaben für das Jahr 2025 präzise zu berechnen. Ob Sie im öffentlichen Dienst als Lehrer, Verwaltungsangestellter oder in einem anderen Bereich tätig sind – unser Brutto-Rechner bietet Ihnen eine klare Übersicht über Ihre finanzielle Situation. Planen Sie Ihre finanzielle Zukunft mit Vertrauen und Präzision – starten Sie jetzt und maximieren Sie Ihr Netto-Einkommen!

Einstellungen Lohnsteuer und Abgaben

Formulare als Header Image für Lohnsteuer

Steuern

Kirchensteuer

Kinder

Jahre

Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Fliegende Geldscheine als Header Image für Vorsorge

Vorsorge

Krankenversicherung

%

Zuschuss Arbeitgeber

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben

Gehälter im allgemeinen Teil des TV-L

M12.111,00-
M22.111,504.711,67

Tarifvertrag der Länder – Allgemeiner Bereich (TV-L)

Der TV-L ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder und regelt die Arbeitsbedingungen sowie die Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Landesverwaltungen, landeseigenen Einrichtungen und Bildungsinstitutionen. Er stellt die Grundlage für eine einheitliche Entlohnung und standardisierte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst der Länder dar.


Anwendungsbereich

Der TV-L gilt für:

  • Beschäftigte in Landesverwaltungen, z. B. Ministerien, Landesämtern, Justizvollzugsanstalten und Finanzverwaltungen.
  • Lehrkräfte, wissenschaftliches Personal sowie nichtwissenschaftliches Personal an Hochschulen und Schulen, soweit sie nicht unter Sondertarifverträge fallen.
  • Technische und nichttechnische Berufe in landeseigenen Einrichtungen, wie z. B. Museen, Theater oder staatliche Betriebe.
  • Angestellte in den Bereichen IT, Technik, Verwaltung und Service, die von den Ländern oder deren Einrichtungen beschäftigt werden.

Der TV-L umfasst alle tariflich angestellten Beschäftigten der Länder, ausgenommen Beamte, Richter und Soldaten sowie Beschäftigte des Bundes oder der Kommunen.


Vergütungssystem

Die Vergütung im TV-L basiert auf der Entgelttabelle des allgemeinen Dienstes, die Tätigkeiten und Qualifikationen in 15 Entgeltgruppen (EG 1 bis EG 15) einteilt. Diese Gruppen decken ein breites Spektrum an Tätigkeiten ab:

  • EG 1 bis EG 4: Tätigkeiten ohne abgeschlossene Berufsausbildung, z. B. Hilfskräfte, Hausmeisterhilfen.
  • EG 5 bis EG 8: Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung, z. B. Verwaltungsangestellte, Techniker.
  • EG 9a bis EG 12: Qualifizierte Tätigkeiten mit höherer Verantwortung, z. B. Sachbearbeiter, IT-Fachkräfte, technische Assistenten.
  • EG 13 bis EG 15: Tätigkeiten mit akademischem Abschluss oder Leitungsfunktionen, z. B. Ingenieure, wissenschaftliche Mitarbeiter, Abteilungsleiter.

Stufensystem

Die Entgeltgruppen sind in ein Stufensystem mit sechs Stufen unterteilt, das die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit abbildet:

  • Stufe 1: Einstiegsstufe für Beschäftigte ohne Berufserfahrung.
  • Stufe 2 bis Stufe 4: Aufstieg nach einem, drei und fünf Jahren in der vorherigen Stufe.
  • Stufe 5 und Stufe 6: Weitere Höherstufungen nach sieben bzw. zehn Jahren.

Beispielhafte Gehälter:

  • EG 5/Stufe 1: ca. 2.800 Euro brutto (Einstieg in den mittleren Dienst).
  • EG 9/Stufe 4: ca. 3.900 Euro brutto (qualifizierte Fachkraft mit Berufserfahrung).
  • EG 15/Stufe 6: über 6.500 Euro brutto (Führungskräfte oder hochspezialisierte Fachkräfte).

Zusatzleistungen und Sonderregelungen

Beschäftigte im TV-L profitieren von einer Vielzahl von Zusatzleistungen, die den öffentlichen Dienst attraktiver machen:

  1. Jahressonderzahlung:

    • Diese beträgt je nach Entgeltgruppe 60–90 % eines Monatsgehalts und wird im November ausgezahlt.
  2. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB):

    • Beschäftigte können leistungsabhängige Prämien erhalten, die auf individueller oder teambezogener Basis vergeben werden.
  3. Betriebliche Altersversorgung:

    • Die zusätzliche Altersversorgung erfolgt über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
  4. Zulagen:

    • Für besondere Tätigkeiten, wie z. B. Schichtarbeit, Nachtarbeit oder Tätigkeiten unter erschwerten Bedingungen, werden Zulagen gezahlt.
  5. Fort- und Weiterbildungsförderung:

    • Kostenübernahme für Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen, die für die Weiterentwicklung in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern erforderlich sind.
  6. Einmalzahlungen:

    • In besonderen Situationen, z. B. zur Abmilderung von Inflationsbelastungen oder pandemiebedingten Mehrbelastungen, können Einmalzahlungen ausgehandelt werden.

Arbeitszeit und Urlaub

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt:

  • 39 Stunden pro Woche in den meisten Bundesländern (abweichend in Sachsen: 40 Stunden).

Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt:

  • 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
  • Zusätzliche Urlaubstage sind für Beschäftigte im Schichtdienst, Schwerbehinderte oder Beschäftigte in besonders belastenden Bereichen möglich.

Es gibt flexible Arbeitszeitmodelle, wie Gleitzeit, Teilzeit oder Homeoffice, die familienfreundlich gestaltet sind.


Besonderheiten und Spezielle Regelungen

  1. Eingruppierung und Höhergruppierung:
    • Beschäftigte können bei Übernahme höherwertiger Aufgaben in höhere Entgeltgruppen eingruppiert werden.
  2. Jobticket und Mobilität:
    • Viele Länder bieten ihren Beschäftigten vergünstigte Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr.
  3. Gesundheitsförderung:
    • Maßnahmen wie betriebliche Gesundheitsprogramme oder Präventionsangebote zur Förderung der Arbeitsfähigkeit sind verfügbar.
  4. Förderung von Chancengleichheit:
    • Der TV-L enthält besondere Regelungen zur Förderung von Frauen, Schwerbehinderten und älteren Beschäftigten.

Tarifverhandlungen und Anpassungen

Die Tarifverhandlungen für den TV-L werden zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften, z. B. ver.di, GEW und der dbb tarifunion, geführt. Schwerpunkte der Verhandlungen sind:

  • Anpassung der Entgelttabellen an die Inflation und die Marktbedingungen.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere in belasteten Berufsgruppen.
  • Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung, z. B. durch Zulagen, Sonderzahlungen oder attraktivere Einstiegsbedingungen.

Der TV-L bietet durch seine klaren Strukturen, attraktiven Zusatzleistungen und die Arbeitsplatzsicherheit eine solide Grundlage für Beschäftigte der Länder. Er ist darauf ausgelegt, sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Landesverwaltungen als auch die Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten zu fördern.