TV-Ärzte Rechner 2025

Brutto Netto Gehaltsrechner

Einstellungen zum Tarif

Tarifliches Grundentgelt
%
+47,11
Monatliches Einkommen
+47,11
+47,11
Jährliches Einkommen
+47,11
+47,11

Tariftabelle vom 

Schnitt eines Holzstammes

Steuern und Abgaben

Beträge für Steuern und Sozialversicherungen
Monat (€)Jahr (€)
Grundentgelt0
Leistungszulage (xx %)0
Sonderzahlungen00
Brutto0
Steuer Brutto00
Lohnsteuer00
Kirchensteuer00
Solidaritätszuschlag00
Summe Steuern00
Sozial Brutto00
kv (xxxxxxxxx)00
Pflegeversicherung00
Rentenversicherung00
Arbeitslosenversicherung00
Summe Sozialabgaben00
Zusatzversorgung (xx %)00
Netto00
Operationssaal als Header Image für TV-Ärzte

Gehaltsrechner für Ärzte im TV-Ärzte VKA: Berechnen Sie Ihr Brutto- und Netto-Gehalt

Unser Gehalts- und Einkommensrechner für Ärzte im TV-Ärzte VKA bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, Ihr Brutto- und Nettogehalt schnell und präzise zu berechnen. Der Rechner berücksichtigt die verschiedenen Tarifstufen des TV-Ärzte VKA, die in kommunalen Krankenhäusern gelten, einschließlich Berufserfahrung, Position (Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt, Chefarzt) und weiteren Zuschlägen.

Funktionen des TV-Ärzte VKA Rechners:

  • Tarifkonforme Berechnung: Automatische Anpassung an die aktuellen Tarifverträge.
  • Netto-Gehalt: Berücksichtigung von Steuerklasse, Sozialabgaben und individuellen Freibeträgen.
  • Übersicht der Entgeltstufen: Alle Tarifstufen auf einen Blick – für eine transparente Planung.

Ideal für Ärzte, die ihr Einkommen nachvollziehen, zukünftige Gehaltssprünge kalkulieren oder Angebote vergleichen möchten. Starten Sie jetzt und holen Sie das Maximum aus Ihrer Vergütung heraus!

Schlüsselwörter: TV-Ärzte VKA, Gehaltsrechner Ärzte, Nettolohnrechner, kommunale Krankenhäuser, Arztgehälter berechnen.

Ihre Arbeit als Arzt im Tarifvertrag für Ärzte im öffentlichen Dienst (TV-Ärzte) verdient Anerkennung und eine klare Gehaltsabrechnung. Unser speziell entwickelter Gehaltsrechner für TV-Ärzte ermöglicht es Ihnen, Ihren Nettolohn, die Lohnsteuer und die gesetzlichen Sozialabgaben genau zu berechnen. Egal, ob Sie in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung tätig sind – unser Rechner bietet Ihnen Transparenz über Ihre finanzielle Situation. Planen Sie Ihre finanzielle Zukunft mit Zuversicht und Präzision – starten Sie jetzt und optimieren Sie Ihr Einkommen!

Einstellungen Lohnsteuer und Abgaben

Formulare als Header Image für Lohnsteuer

Steuern

Kirchensteuer

Kinder

Jahre

Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Fliegende Geldscheine als Header Image für Vorsorge

Vorsorge

Krankenversicherung

%

Zuschuss Arbeitgeber

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben

Gehälter Ärzte an kommunalen Krankenhäuser nach TV-Ärzte VKA

M12.111,00-
M22.111,504.711,67

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte bei kommunalen Arbeitgebern (TV-Ärzte VKA)

Der TV-Ärzte VKA ist der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte, die bei kommunalen Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen beschäftigt sind. Er regelt die Arbeitsbedingungen, Vergütung und Zusatzleistungen speziell für das ärztliche Personal und berücksichtigt die besonderen Anforderungen und Belastungen in der ärztlichen Tätigkeit.


Anwendungsbereich

Der TV-Ärzte VKA gilt für:

  • Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in kommunalen Krankenhäusern, Kliniken und weiteren Gesundheitseinrichtungen tätig sind.
  • Assistenzärzte, die sich in der Facharztweiterbildung befinden.
  • Fachärzte, einschließlich Oberärzte und leitender Ärzte.
  • Ärztliches Personal in spezialisierten Einrichtungen, wie Rehabilitationszentren oder medizinischen Versorgungszentren, sofern sie kommunalen Trägern unterstehen.

Beamte sowie nicht-ärztliches Personal fallen nicht unter diesen Tarifvertrag.


Vergütungssystem

Die Vergütung im TV-Ärzte VKA erfolgt über eine spezifische Ärztetabelle, die die unterschiedlichen Qualifikations- und Verantwortungsstufen abbildet. Sie umfasst folgende Stufen:

  1. Ä1 (Assistenzärzte): Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung.
  2. Ä2 (Fachärzte): Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossener Facharztausbildung.
  3. Ä3 (Oberärzte): Ärztinnen und Ärzte mit besonderer Verantwortung, z. B. leitende Funktionen innerhalb einer Abteilung.
  4. Ä4 (leitende Oberärzte): Oberärzte mit herausgehobener Leitungsfunktion oder spezieller Expertise.

Stufensystem

Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es ein Stufensystem mit sechs Stufen, das die Berufserfahrung und die Betriebszugehörigkeit berücksichtigt:

  • Stufe 1: Einstieg für Ärzte ohne Berufserfahrung.
  • Stufe 2 bis Stufe 4: Aufstieg nach ein, drei und fünf Jahren.
  • Stufe 5 und Stufe 6: Weitere Stufen nach sieben bzw. zehn Jahren.

Beispielhafte Gehälter (Stand 2025):

  • Assistenzarzt/Stufe 1 (Ä1): ca. 4.800 Euro brutto (Einstieg nach Studienabschluss).
  • Facharzt/Stufe 4 (Ä2): ca. 6.800 Euro brutto (erfahrener Facharzt).
  • Oberarzt/Stufe 6 (Ä3): über 9.500 Euro brutto (langjährig tätiger Oberarzt).

Zusätzlich zu den Grundgehältern werden Zulagen für Dienste (z. B. Bereitschaftsdienste) gewährt, die das Einkommen erheblich steigern können.


Zusatzleistungen und Sonderregelungen

Der TV-Ärzte VKA bietet zahlreiche Zusatzleistungen, die auf die Anforderungen der ärztlichen Tätigkeit abgestimmt sind:

  1. Dienste und Zulagen:

    • Bereitschaftsdienste: Vergütung abhängig von der Bereitschaftsstufe (Stufe I bis III) sowie den geleisteten Stunden.
    • Schichtzulagen: Für Nachtarbeit, Wochenend- und Feiertagsdienste.
    • Erschwerniszulagen: Bei Tätigkeiten in besonders belastenden Bereichen, wie Intensivmedizin oder Notfallmedizin.
  2. Jahressonderzahlung:

    • Eine Sonderzahlung, die abhängig von der Entgeltgruppe ca. 60–90 % eines Monatsgehalts beträgt.
  3. Betriebliche Altersversorgung:

    • Ärztinnen und Ärzte erhalten eine zusätzliche Altersvorsorge über die Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes (VBL).
  4. Weiterbildungsförderung:

    • Unterstützung bei der Facharztweiterbildung, z. B. durch Freistellungen und finanzielle Förderung.
  5. Leistungsorientierte Vergütung:

    • Ärztinnen und Ärzte können zusätzliche Leistungsprämien erhalten, die an die Erfüllung bestimmter Ziele oder besonderer Leistungen geknüpft sind.
  6. Sonderprämien:

    • Einmalzahlungen bei besonderen Tarifvereinbarungen, wie z. B. zur Abfederung pandemiebedingter Mehrbelastungen.

Arbeitszeit und Urlaub

Die Arbeitszeit im TV-Ärzte VKA beträgt:

  • 40 Stunden pro Woche, wobei Bereitschaftsdienste und Überstunden zusätzlich vergütet werden.

Ärztinnen und Ärzte haben einen jährlichen Urlaubsanspruch von:

  • 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche.
  • Zusätzliche freie Tage können durch Schichtarbeit oder Rufbereitschaftsdienste entstehen.

Besonderheiten und Spezielle Regelungen

  1. Arbeitszeitdokumentation:
    • Der TV-Ärzte VKA legt großen Wert auf die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen, um Überlastungen zu vermeiden. Alle Arbeitszeiten, einschließlich Bereitschaftsdiensten, werden genau dokumentiert.
  2. Maßnahmen zur Entlastung:
    • Einführung von Entlastungspools oder zusätzlichem Personal, um die Belastungen in den Diensten zu reduzieren.
  3. Familienfreundlichkeit:
    • Flexible Arbeitszeitmodelle und Teilzeitmöglichkeiten werden gefördert, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.
  4. Fachkräftegewinnung:
    • Kommunale Arbeitgeber bieten vermehrt attraktive Zusatzleistungen und Weiterbildungsangebote, um Ärztinnen und Ärzte langfristig an ihre Einrichtungen zu binden.

Tarifverhandlungen und Anpassungen

Die Tarifverhandlungen für den TV-Ärzte VKA werden zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Gewerkschaft Marburger Bund geführt. Hauptziele der Verhandlungen sind:

  • Erhöhung der Grundgehälter, angepasst an die Inflation und Marktbedingungen.
  • Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten und Belastungsregelungen.
  • Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, wie höhere Zulagen und gezielte Förderung der Weiterbildung.

Der TV-Ärzte VKA ist speziell darauf ausgelegt, die hohen Anforderungen und Belastungen im ärztlichen Beruf angemessen zu honorieren. Er bietet durch attraktive Vergütung, Zusatzleistungen und strukturierte Weiterbildungsmöglichkeiten eine solide Grundlage für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Einrichtungen und trägt zur langfristigen Sicherung qualifizierter Fachkräfte bei.