TVöD SuE Rechner: Gehalt für Erzieher und Sozialarbeiter

Berechnen Sie Ihr Einkommen in Kita, Jugendamt und Sozialdienst

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Monatliches Einkommen
Zulagen
TVöD §8
BT-K $ 50 / BT-B § 49a
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+47,11
Jährliches Einkommen
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Nettoeinkommen im Monat und im Jahr

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Einstellungen für Lohnsteuer, Steuerklasse und Freibeträge

Stilistischen Darstellung von der Berechnung der Lohnsteuer

Steuern

Jahre

Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

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Vorsorge

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Stilistische Visualisierung der Steuerlast und der Sozialabgaben

Steuern und Abgaben

Beträge für Steuern und Sozialversicherungen
Monat (€)Jahr (€)
Grundentgelt0
Leistungszulage (15 %)00
Zulagen/ Sonderzahlungen00
Tarifl. Sonderzahlungen00
Bruttoeinkommen00
Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen770,509.246,00
Lohnsteuer00
Kirchensteuer00
Solidaritätszuschlag00
Summe Steuern00
Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen00
Krankenversicherung (gesetzlich)00
Pflegeversicherung00
Rentenversicherung00
Arbeitslosenversicherung00
Zusatzversorgung (1,58 %)00
Summe Sozialabgaben00
Netto00
Pädagogische Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst

Spezialrechner für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)

Pädagogische Fachkräfte werden nach der speziellen S-Tabelle (Anlage C) vergütet. Dieser Rechner berücksichtigt alle Besonderheiten für Erzieher, Sozialarbeiter und Kita-Leitungen. Kalkulieren Sie Ihr Gehalt inklusive der SuE-Zulage, der Heimzulage und sehen Sie die Auswirkungen der Umwandlungstage. Planen Sie Ihre finanzielle Zukunft im sozialen Bereich mit exakten Brutto-Netto-Werten für Ihren Tarifvertrag.

Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben

Gehälter für Erzieher & Sozialarbeiter (Beispiele)

Die Eingruppierung erfolgt in die S-Tabelle. Hier typische Positionen:

Kinderpflege
S 2 - S 4

Sozialpädagogische Assistenten oder Kinderpfleger. Einstieg oft in S 3 oder S 4.
Plus: SuE-Zulage von 130 €.

Erzieher/in
S 8a / S 8b

Der Standard für Fachkräfte in der Kita. S 8a ist der Regelfall, S 8b bei besonders schwierigen Tätigkeiten.
Aufstieg: Gute Stufenentwicklung.

Kita-Leitung
S 9 - S 18

Je nach Anzahl der Plätze/Gruppen. Kleine Kitas starten oft bei S 9/S 13, große Einrichtungen gehen bis S 17/S 18.

Häufige Fragen (FAQ SuE)

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst haben Anspruch auf 2 Regenerationstage pro Jahr zusätzlich zum regulären Urlaub. Zusätzlich kann die SuE-Zulage teilweise in zwei weitere freie Tage (Umwandlungstage) getauscht werden.
Beschäftigte in Heimen oder Wohngruppen (z.B. Jugendhilfe, Behindertenhilfe) erhalten eine monatliche Heimzulage. Die Höhe variiert (oft zwischen 60 € und 100 €), je nach genauer Tätigkeit und Tarifgebiet.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE)

Der TVöD-SuE ist ein spezieller Tarifvertrag, der für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst gilt. Er wurde entwickelt, um die besonderen Anforderungen und Belastungen in sozialen und erzieherischen Berufen angemessen zu berücksichtigen. Der TVöD-SuE stellt eine Ergänzung zum allgemeinen TVöD dar und regelt Vergütung sowie Arbeitsbedingungen spezifisch für diese Berufsgruppen.

Anwendungsbereich

Der TVöD-SuE gilt für Beschäftigte in kommunalen und öffentlichen Einrichtungen, die im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes tätig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Kindertagesstätten: Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger.
  • Jugend- und Sozialarbeit: Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und Fachkräfte in Jugendämtern, Beratungsstellen oder Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • Heilpädagogik und Inklusion: Fachkräfte, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten, z. B. in Fördereinrichtungen oder inklusiven Kindertagesstätten.
  • Leitungskräfte: Leitungen von Kitas, Jugendzentren oder anderen sozialen Einrichtungen.

Ausgenommen sind Beschäftigte, die nicht bei einem öffentlichen oder kommunalen Träger angestellt sind oder unter andere Tarifverträge fallen.

Vergütungssystem

Die Vergütung im TVöD-SuE erfolgt über eine spezielle Entgelttabelle, die sogenannte S-Tabelle. Diese Tabelle berücksichtigt die Anforderungen und Verantwortung der jeweiligen Tätigkeiten und umfasst die Entgeltgruppen S 2 bis S 18:

  • S 2 bis S 4: Tätigkeiten ohne abgeschlossene Berufsausbildung, z. B. Hilfskräfte in Kindertagesstätten.
  • S 8a bis S 9: Tätigkeiten für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, wie Erzieherinnen, Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen.
  • S 14 bis S 18: Leitungspositionen und spezialisierte Tätigkeiten, wie Kita-Leitungen, Fachberater oder leitende Sozialpädagogen.
Stufensystem

Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es sechs Stufen. Die regulären Stufenlaufzeiten im SuE-Bereich sind: Stufe 2 (nach 1 Jahr in Stufe 1), Stufe 3 (nach 2 Jahren in Stufe 2), Stufe 4 (nach 3 Jahren in Stufe 3), Stufe 5 (nach 4 Jahren in Stufe 4) und Stufe 6 (nach 5 Jahren in Stufe 5).
Damit wird die Endstufe 6 in der Regel nach 15 Jahren Berufserfahrung erreicht.

    Beispielhafte Gehälter:

    • S 8a/Stufe 1: ca. 3.300 Euro brutto (Erzieherin ohne Berufserfahrung).
    • S 8a/Stufe 6: ca. 4.300 Euro brutto (erfahrene Erzieherin).
    • S 16/Stufe 6: über 5.500 Euro brutto (Leitung einer großen Kindertagesstätte).
    Zusatzleistungen und Sonderregelungen

    Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst profitieren von zahlreichen Zusatzleistungen, die die Attraktivität des Berufs erhöhen und die Arbeitsbedingungen verbessern:

    1. Zulagen:
      • SuE-Zulage: Eine monatliche Zulage von 130 Euro (S 2 bis S 11a) bzw. 180 Euro (S 11b bis S 18, Fallgruppenabhängig), die alternativ in bis zu zwei zusätzliche Urlaubstage (Umwandlungstage) gewandelt werden kann.
      • Erschwerniszulagen: Für die Arbeit mit besonders anspruchsvollen Zielgruppen.
    2. Jahressonderzahlung:
      • Diese beträgt im Tarifgebiet West ca. 84,5 % (Gruppen S 2 bis S 9) bzw. ca. 70,3 % (Gruppen S 10 bis S 18) des Durchschnittsgehalts und wird im November ausgezahlt.
    3. Betriebliche Altersversorgung:
      • Die Altersvorsorge wird über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geregelt und bietet eine Zusatzrente.
    4. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB):
      • Kommunale Arbeitgeber können leistungsabhängige Vergütungen gewähren, um besondere individuelle oder teambezogene Leistungen zu honorieren.
    5. Fort- und Weiterbildungsförderung:
      • Arbeitgeber unterstützen Weiterbildungen, wie Fachweiterbildungen in Heilpädagogik oder Leitungsqualifikationen, häufig finanziell oder durch Freistellungen.
    6. Înflationsausgleich & Einmalzahlungen:
      • In Tarifrunden werden oft steuerfreie Prämien oder Einmalzahlungen vereinbart, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten abzufedern.
    Arbeitszeit und Urlaub

    Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche (bundesweit einheitlich im TVöD VKA).

      Für Beschäftigte in Teilzeit oder mit Schichtdienst gelten spezifische Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung. Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht es, Überstunden auszugleichen oder flexible Arbeitszeiten zu gestalten.

      Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens:

      • 30 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
      • Zusätzliche Urlaubstage können für Schwerbehinderte oder Schichtarbeit gewährt werden.
      Besonderheiten und Spezielle Regelungen
      1. Anpassung an Fachkräftemangel:
        • In Zeiten des Fachkräftemangels in sozialen Berufen wurden Maßnahmen eingeführt, wie zusätzliche Vergütungsanreize oder beschleunigte Aufstiegsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte.
      2. Flexibilität für Familienfreundlichkeit:
        • Beschäftigte haben oft die Möglichkeit, Teilzeitmodelle zu nutzen oder familienfreundliche Arbeitszeiten zu vereinbaren.
      3. Förderung von Inklusion:
        • Erzieherinnen und Fachkräfte, die in der inklusiven Arbeit tätig sind, profitieren von zusätzlichen Fortbildungsangeboten und manchmal höheren Zulagen.
        • Psychosoziale Unterstützung:
          • Arbeitgeber bieten Programme zur psychosozialen Unterstützung, z. B. Supervisionen oder Kriseninterventionsangebote, um die Beschäftigten in ihrem oft emotional anspruchsvollen Arbeitsalltag zu entlasten.
        Tarifverhandlungen und Anpassungen

        Die Tarifverhandlungen für den TVöD-SuE finden zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wie ver.di und GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) statt. Wichtige Verhandlungsthemen sind:

        • Regelmäßige Erhöhungen der Entgelttabellen, um Gehälter an die Inflation und den Markt anzupassen.
        • Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere für Erzieherinnen und Sozialarbeiter.
        • Maßnahmen zur Entlastung durch Fachkräftemangel, wie die Einführung von Zulagen oder verbesserten Aufstiegsmöglichkeiten.

        Der TVöD-SuE ist speziell darauf ausgelegt, die Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst aufzuwerten und Beschäftigten in diesen Berufen finanzielle Sicherheit sowie attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Dabei trägt er den besonderen Herausforderungen dieser Berufe, wie hoher Verantwortung und emotionaler Belastung, Rechnung.