TV-L SuE Rechner: Sozialdienst im Landesdienst

Brutto Netto Gehaltsrechner

Einstellungen zum Tarif

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Monatliches Einkommen
Tarifliche Zulagen
Entgeltgruppenzulagen (gem. Anlage F zum TV-L Abs. I)
Funktionszulagen (gem. Anlage F zum TV-L Abs. II)
Zuschlag für Beschäftigte in Universitätskliniken, im Maßregelvollzug sowie im Justizvollzug (gem. Anlage F zum TV-L Abs. IIa)
Vorarbeiterzulagen (gem. Anlage F zum TV-L Abs. III)
Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst (gem. Anlage F zum TV-L Abs. IV)
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Jährliches Einkommen
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Nettoeinkommen im Monat und im Jahr

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Einstellungen für Lohnsteuer, Steuerklasse und Freibeträge

Stilistischen Darstellung von der Berechnung der Lohnsteuer

Steuern

Jahre

Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Stilistischen Darstellung von der Berechnung der Vorsorgebeiträge

Vorsorge

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Stilistische Visualisierung der Steuerlast und der Sozialabgaben

Steuern und Abgaben

Beträge für Steuern und Sozialversicherungen
Monat (€)Jahr (€)
Grundentgelt0
Leistungszulage (15 %)00
Zulagen/ Sonderzahlungen00
Tarifl. Sonderzahlungen00
Bruttoeinkommen00
Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen770,509.246,00
Lohnsteuer00
Kirchensteuer00
Solidaritätszuschlag00
Summe Steuern00
Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen00
Krankenversicherung (gesetzlich)00
Pflegeversicherung00
Rentenversicherung00
Arbeitslosenversicherung00
Zusatzversorgung (1,58 %)00
Summe Sozialabgaben00
Netto00
Erzieher/inne und Sozialarbeiter/innen im Landesdienst

Gehaltscheck für Sozialberufe im Landesdienst (S-Tabelle)

Arbeiten Sie als Erzieher/in in einem Landesheim, als Sozialarbeiter/in im Justizvollzug oder in einer Kita eines Studentenwerks? Dann gilt für Sie der TV-L SuE – und nicht der kommunale Tarif. Dieser Rechner nutzt die spezielle Anlage G (S-Tabelle) der Länder. Wir berücksichtigen die aktuelle SuE-Zulage und die spezifischen Stufenlaufzeiten, damit Sie Ihr tatsächliches Verfügbareinkommen auf den Euro genau planen können.

Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben

Typische Berufe im TV-L SuE (Anlage G)

Die Eingruppierung in die S-Tabelle der Länder erfolgt tätigkeitsbezogen. Hier einige Beispiele:

Kinderpflege & Assistenz
S 2 - S 4

Sozialpädagogische Assistenten oder Kinderpfleger in Landeseinrichtungen.
Einstieg: Basis-Tätigkeiten in der Betreuung.

Erziehung & Sozialarbeit
S 8a - S 14

Der Klassiker: Erzieher (S 8a), Sozialarbeiter/Sozialpädagogen (S 11b/S 12/S 14) im allgemeinen Sozialdienst der Justiz oder Verwaltung.

Leitung & Spezialisten
S 15 - S 18

Leitungen von größeren Kindertagesstätten der Länder oder Einrichtungen der Behindertenhilfe mit hoher Personalverantwortung.

Tarifvertrag der Länder – Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L SuE)

Der TV-L SuE ist ein speziell auf den Sozial- und Erziehungsdienst im Bereich der Länder abgestimmter Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen und Vergütung für Beschäftigte in sozialen und erzieherischen Berufen in landeseigenen Einrichtungen regelt. Er stellt die Anlage G zum allgemeinen Tarifvertrag der Länder (TV-L) dar und trägt den besonderen Anforderungen dieser Berufsgruppen Rechnung.


Anwendungsbereich

Der TV-L SuE gilt für:

  • Beschäftigte in landeseigenen Kindertagesstätten und Einrichtungen der Jugendhilfe.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialarbeit und sozialpädagogischen Beratung, z. B. in Beratungsstellen, Jugendämtern und Förderschulen.
  • Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in inklusiven Bildungseinrichtungen und therapeutischen Diensten.
  • Leitungspositionen in sozialen und erzieherischen Einrichtungen unter Landeshoheit.

Er umfasst sowohl tariflich angestellte Erzieherinnen und Sozialarbeiter als auch qualifizierte Fachkräfte, die in Einrichtungen der Länder tätig sind. Beamte oder Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen fallen hingegen nicht unter diesen Tarifvertrag.


Vergütungssystem

Die Vergütung im TV-L SuE erfolgt über eine S-Tabelle, die an die spezifischen Anforderungen des Sozial- und Erziehungsdienstes angepasst ist. Diese Entgelttabelle unterscheidet sich von der allgemeinen Tabelle des TV-L und umfasst die Entgeltgruppen S 2 bis S 18:

  • S 2 bis S 4: Tätigkeiten ohne abgeschlossene Berufsausbildung, z. B. Hilfskräfte in Kindertagesstätten oder Pflegeeinrichtungen.
  • S 8a bis S 9: Tätigkeiten für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, z. B. Erzieherinnen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen.
  • S 14 bis S 18: Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung oder Leitungsfunktionen, z. B. Kita-Leitungen, Jugendhilfe-Fachberater oder Sozialpädagoginnen in Leitungspositionen.
Stufensystem

Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es ein Stufensystem mit sechs Stufen, das die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit berücksichtigt:

  • Stufe 1: Einstieg für Beschäftigte ohne relevante Berufserfahrung.
  • Stufe 2 bis Stufe 4: Höherstufung nach einem, drei und fünf Jahren.
  • Stufe 5 und Stufe 6: Weitere Aufstiege nach sieben bzw. zehn Jahren.

Beispielhafte Gehälter:

  • S 8a/Stufe 1: ca. 3.300 Euro brutto (Einstieg für Erzieherinnen).
  • S 8a/Stufe 6: ca. 4.300 Euro brutto (erfahrene Erzieherin oder Sozialarbeiterin).
  • S 16/Stufe 6: über 5.500 Euro brutto (Leitung einer größeren Einrichtung).

Zusatzleistungen und Sonderregelungen

Beschäftigte im TV-L profitieren von verschiedenen Zusatzleistungen, die die Attraktivität der Berufe im sozialen und erzieherischen Bereich erhöhen:

  1. Zulagen:
    • Erschwerniszulagen: Für besondere Belastungen, z. B. in der Arbeit mit Kindern mit Förderbedarf oder in der sozialpädagogischen Krisenintervention.
    • Schichtzulagen: Für Schicht- und Wochenendarbeit, wie sie häufig in Jugendhilfeeinrichtungen erforderlich ist.
  2. Jahressonderzahlung:
    • Die Jahressonderzahlung im TV-L ist gestaffelt nach Entgeltgruppen und unterscheidet sich oft von den kommunalen Sätzen. Sie beträgt je nach Gruppe ca. 30 % bis 80 %.
  3. Betriebliche Altersversorgung:
    • Zusätzliche Altersvorsorge über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
  4. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB):
    • Zusätzlich zur Grundvergütung können leistungsbezogene Boni gezahlt werden.
  5. Fort- und Weiterbildungsförderung:
    • Kostenübernahme oder Freistellungen für berufliche Weiterbildungen, z. B. für den Aufstieg in Leitungspositionen oder spezialisierte Fachbereiche.
  6. Einmalige Sonderzahlungen:
    • Bei besonderen tariflichen Vereinbarungen, z. B. zur Abfederung von Belastungen wie der COVID-19-Pandemie, wurden Prämien und Boni eingeführt.

Zusätzlich zur SuE-Zulage (oft 130 €) können bis zu zwei Arbeitstage in Freizeit umgewandelt werden (Umwandlungstage).


Arbeitszeit und Urlaub

Die Arbeitszeit im TV-L beträgt:

  • Die Wochenarbeitszeit variiert je nach Bundesland und Tarifgebiet (West/Ost) in der Regel zwischen 38,5 und 41 Stunden.

Der jährliche Urlaubsanspruch beläuft sich auf:

  • 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
  • Zusätzliche Urlaubstage können gewährt werden, z. B. für Beschäftigte im Schichtdienst oder mit Schwerbehinderung.

Zudem können flexible Arbeitszeitmodelle genutzt werden, um individuelle Bedürfnisse, wie Familienfreundlichkeit oder Weiterbildung, besser zu berücksichtigen.


Besonderheiten und Spezielle Regelungen
  1. Fachkräftegewinnung:
    • Aufgrund des Fachkräftemangels in sozialen Berufen wurden zusätzliche Vergütungsanreize und schnellere Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen.
  2. Familienfreundlichkeit:
    • Es gibt flexible Teilzeitregelungen, Elternzeitmodelle und Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
  3. Zusatzurlaub für Schichtarbeit:
    • Beschäftigte im Schichtdienst erhalten zusätzliche Urlaubstage oder Freizeitausgleich.
  4. Förderung von Inklusion:
    • Besondere Fortbildungsangebote und Zulagen für Fachkräfte, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten.

Tarifverhandlungen und Anpassungen

Die Tarifverhandlungen für den TV-L werden zwischen den Gewerkschaften (ver.di, GEW) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geführt. Schwerpunkte der Verhandlungen sind:

  • Regelmäßige Anpassungen der Gehälter an die Inflation und Marktverhältnisse.
  • Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere für belastete Berufsgruppen.
  • Maßnahmen gegen Fachkräftemangel, z. B. durch zusätzliche Zulagen und Qualifizierungsprogramme.

Der TV-L ist darauf ausgelegt, die anspruchsvollen Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst angemessen zu honorieren und gleichzeitig attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Durch die klare Struktur und die Zusatzleistungen trägt er dazu bei, Fachkräfte langfristig an landeseigene Einrichtungen zu binden.