TV-L Ärzte Gehaltsrechner: Ärzte im Dienst der Bundesländer

Brutto Netto Gehaltsrechner

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Nettoeinkommen im Monat und im Jahr

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Steuern

Jahre

Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Sozialversicherungen und Vorsorge

Vorsorge

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Jahresbrutto und Steuerlast visualisiert

Steuern und Abgaben

Beträge für Steuern und Sozialversicherungen
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Grundentgelt0
Leistungszulage (15 %)00
Zulagen/ Sonderzahlungen00
Tarifl. Sonderzahlungen00
Bruttoeinkommen00
Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen770,509.246,00
Lohnsteuer00
Kirchensteuer00
Solidaritätszuschlag00
Summe Steuern00
Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen00
Krankenversicherung (gesetzlich)00
Pflegeversicherung00
Rentenversicherung00
Arbeitslosenversicherung00
Zusatzversorgung (1,58 %)00
Summe Sozialabgaben00
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Ärtinnen und Ärzte in in Landesbehörden und Verwaltung

Gehalt für Ärztinnen und Ärzte in Landesbehörden und Verwaltung

Während Ärzte an Unikliniken meist nach dem speziellen TV-Ärzte (TdL) bezahlt werden, gilt für Mediziner in anderen Landesbereichen oft der reguläre TV-L (teilweise mit speziellen Regelungen für Ärzte). Dieser Rechner ist optimiert für Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitsamt (ÖGD), im Justizvollzug, bei der Polizei oder in der Medizinischen Verwaltung der Bundesländer. Berechnen Sie hier Ihr Netto-Einkommen basierend auf Ihrer Eingruppierung (oft E13 bis E15Ü oder spezielle Ärztetabellen je nach Bundesland).

Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben

Besonderheiten für Ärzte im Landesdienst (TV-L)

Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken arbeiten oft unter anderen Bedingungen als ihre Kollegen im Krankenhaus. Die wichtigsten Unterschiede im TV-L:

  • Einsatzbereiche: Dieser Tarif ist relevant für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), Amtsärzte, Polizeiärzte, Ärzte in Gewerbeaufsichtsämtern oder im Justizvollzugsdienst.
  • Eingruppierung: Anders als die reine "Ä-Tabelle" der Kliniken erfolgt die Eingruppierung hier oft in die allgemeinen Tabellen E 13 bis E 15Ü, wobei viele Bundesländer mittlerweile Zulagen oder eigene Tabellen eingeführt haben, um mit den Klinikgehältern konkurrenzfähig zu bleiben (Fachkräftegewinnung).
  • Arbeitszeit: Ein großer Vorteil im Landesdienst sind oft die geregelten Arbeitszeiten (keine 24h-Dienste wie in der Klinik, weniger Wochenendarbeit), was die Positionen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf attraktiv macht.

Typische Positionen und Eingruppierung im TV-L (Beispiele)

Die Bezahlung im Landesdienst hängt stark von der übertragenen Verantwortung ab:

Arzt in Weiterbildung
E 13 / E 14

Einstiegspositionen, z.B. im Gesundheitsamt zur Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen. Oft angelehnt an E 13 oder E 14 TV-L.

Facharzt / Amtsarzt
E 15 / E 15Ü

Fachärzte mit spezifischen Aufgaben (z.B. Infektionsschutz, Begutachtung) oder Amtsärzte mit Leitungsfunktion. Viele Länder zahlen hier Zulagen, um das Niveau des TV-Ärzte zu erreichen.

Leitender Medizinaldirektor
AT / Höherer Dienst

Leitung eines Gesundheitsamtes oder medizinischen Dienstes. Hier greifen oft außertarifliche Regelungen oder die Besoldung nach Beamtenrecht (A16/B-Besoldung), falls eine Verbeamtung vorliegt.

Arbeiten als Arzt im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Nicht jeder Arzt arbeitet im Krankenhaus. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und andere Landesbehörden bieten vielfältige Karrierewege fernab von Schichtdienst und Stationsalltag. Unser Rechner für TV-L Ärzte hilft Ihnen, das Gehalt in diesen Bereichen transparent zu kalkulieren.


Wettbewerb und Fachkräftezulagen

Lange Zeit lagen die Gehälter im "normalen" TV-L unter denen der Ärzte-Tarifverträge (TdL/VKA) an Kliniken. Da Gesundheitsämter jedoch massiv Fachärzte suchen, haben viele Bundesländer reagiert:

  • Ärzte-Zulagen: Viele Tarifverträge der Länder sehen mittlerweile spezielle Zulagen vor, die die Differenz zum Klinikgehalt ausgleichen sollen.
  • Vorweggewährung von Stufen: Um den Einstieg attraktiv zu machen, können erfahrene Ärzte oft direkt in höheren Erfahrungsstufen (z.B. Stufe 4 oder 5) eingestellt werden.

Beamter oder Angestellter?

Im Landesdienst (z.B. als Gefängnisarzt oder Amtsarzt) besteht oft die Möglichkeit der Verbeamtung. Dieser Rechner bezieht sich auf das Angestelltenverhältnis (TV-L). Sollten Sie verbeamtet werden, gilt für Sie die Besoldungsordnung A oder B des jeweiligen Bundeslandes, was zu einem anderen (meist höheren) Netto-Gehalt führt, da keine Sozialversicherungsabgaben anfallen.

Tariftabelle TV-L Ärzte

Aktuelle Entgelttabelle (Basis für Ihre Berechnung)

TV-L Anlage D (Ärzte) (01.02.2025)Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5
Ä 1 (Arzt)5.662,855.967,266.184,736.561,657.011,04
Ä 2 (Facharzt)7.380,677.975,058.496,92
Ä 3 (Oberarzt)9.171,029.692,9010.439,48
Ä 4 (Chefarzt-Vertreter)10.736,6911.483,2412.077,60