ERA Rechner 2025

Metall- und Elektroindustrie der IG Metall

ERA-Tarif der Metall- und Elektroindustrie

Tarifliches Grundentgelt
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+47,11
Monatliches Einkommen
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+47,11
+47,11
Jährliches Einkommen
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+47,11
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Tariftabelle vom  Hinweis: Die Entgelte von 2025 und 2026 sind nur vorläufig!

Schnitt eines Holzstammes

Steuern und Abgaben

Beträge für Steuern und Sozialversicherungen
Monat (€)Jahr (€)
Grundentgelt0
Leistungszulage (xx %)0
Sonderzahlungen00
Brutto0
Steuer Brutto00
Lohnsteuer00
Kirchensteuer00
Solidaritätszuschlag00
Summe Steuern00
Sozial Brutto00
kv (xxxxxxxxx)00
Pflegeversicherung00
Rentenversicherung00
Arbeitslosenversicherung00
Summe Sozialabgaben00
Zusatzversorgung (xx %)00
Netto00

Einstellungen Lohnsteuer und Abgaben

Formulare als Header Image für Lohnsteuer

Steuern

Kirchensteuer

Kinder

Jahre

Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Fliegende Geldscheine als Header Image für Vorsorge

Vorsorge

Krankenversicherung

%

Zuschuss Arbeitgeber

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Elektronik als Header Image für Metall- und Elektroindustrie

ERA-Gehaltsrechner: Dein Einkommen in der Metall- und Elektroindustrie berechnen

Unser Gehalts- und Einkommensrechner für die Metall- und Elektroindustrie bietet eine einfache und präzise Möglichkeit, Ihr Brutto- und Nettogehalt basierend auf der ERA-Einstufung (Entgelt-Rahmen-Abkommen) der IG Metall zu berechnen. Geben Sie einfach Ihre ERA-Entgeltgruppe, Arbeitszeit, Steuerklasse und andere relevante Angaben ein, und der Rechner ermittelt Ihr monatliches Bruttogehalt sowie den Nettolohn.

Vorteile des ERA-Rechners:

  • Schnelle Berechnung: Direktes Ergebnis für Brutto- und Nettolohn.
  • Individuelle Anpassung: Berücksichtigung von Steuerklasse, Sozialabgaben und persönlichen Freibeträgen.
  • Aktuelle Tariftabellen: Immer auf dem neuesten Stand der ERA-Tarife der IG Metall.

Egal, ob Sie Ihre Einstufung überprüfen, Ihr Nettoentgelt planen oder Gehaltsverhandlungen vorbereiten möchten – dieser Gehaltsrechner ist das ideale Tool für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie.

Optimieren Sie Ihre Gehaltsplanung und nutzen Sie den ERA-Rechner jetzt!

Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben

ERA-Gehälter in der Metall- und Elektroindustrie der IG-Metall

M12.111,00-
M22.111,504.711,67

Tarifvertrag der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie

Der Tarifvertrag der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie ist einer der bedeutendsten Tarifverträge in Deutschland. Er regelt die Arbeitsbedingungen und Vergütung von Beschäftigten in einer der größten und wirtschaftlich stärksten Branchen des Landes. Die Vereinbarungen umfassen eine breite Palette von Regelungen, die die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausbalancieren.


Anwendungsbereich

Der Tarifvertrag gilt für:

  • Beschäftigte in Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, einschließlich Automobilbau, Maschinenbau, Elektroindustrie, Feinmechanik und Stahlverarbeitung.
  • Arbeiter, Angestellte und Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben.
  • Alle Beschäftigungsarten, von Hilfsarbeitern über Fachkräfte bis hin zu Ingenieuren und technischen Spezialisten.

Nicht tarifgebundene Unternehmen oder solche, die Mitglied in arbeitgeberseitigen OT-Verbänden (ohne Tarifbindung) sind, wenden die Regelungen oft nicht oder nur teilweise an.


Vergütungssystem

Die Entlohnung im Tarifvertrag der IG Metall ist durch ein Entgeltrahmenabkommen (ERA) strukturiert, das eine einheitliche Systematik zur Bewertung von Tätigkeiten und Qualifikationen bietet.

  1. Grundvergütung:

    • Tätigkeiten werden nach Arbeitsanforderungen bewertet und in Entgeltgruppen eingestuft. Die Einstufung erfolgt auf Basis von Kriterien wie Fachwissen, Verantwortung und Belastung.
    • Es gibt 12 bis 15 Entgeltgruppen, je nach regionalem Tarifbezirk. Jede Gruppe umfasst mehrere Entwicklungsstufen.
  2. Eingruppierung:

    • Niedrigere Entgeltgruppen: Einfache Tätigkeiten, wie Montagearbeiten oder einfache Maschinenbedienung.
    • Mittlere Entgeltgruppen: Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung, wie Facharbeiter, Techniker oder kaufmännische Sachbearbeiter.
    • Höhere Entgeltgruppen: Tätigkeiten mit hoher Verantwortung, wie Meister, Ingenieure oder Entwicklungsfachkräfte.
  3. Entgelterhöhungen:

    • Regelmäßige Anpassungen der Tariflöhne werden durch Tarifverhandlungen vereinbart. In der Vergangenheit lagen die Erhöhungen häufig zwischen 2 % und 5 %, abhängig von der wirtschaftlichen Lage.
  4. Zulagen und Sonderzahlungen:

    • Schichtzulagen: Zuschläge für Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Überstunden.
    • Leistungszulagen: Für besonders gute Arbeitsleistungen.
    • Einmalzahlungen: Zur Abmilderung von Krisen oder zur Stärkung der Kaufkraft.

Beispielhafte Gehälter (Stand 2024, abhängig vom Tarifbezirk):

  • Einfachere Tätigkeiten (EG 1–3): ca. 2.500–3.500 Euro brutto.
  • Facharbeiter und technische Berufe (EG 4–7): ca. 3.800–5.500 Euro brutto.
  • Höhere Qualifikationen und Führungskräfte (EG 8–12): ca. 5.800–8.500 Euro brutto.

Zusatzleistungen und Sonderregelungen

Der Tarifvertrag der IG Metall bietet umfassende Zusatzleistungen, die die Attraktivität der Branche erhöhen:

  1. Jahressonderzahlung:

    • Beschäftigte erhalten eine Weihnachtsgeldzahlung in Höhe von bis zu 55 % des Bruttomonatslohns, je nach Betriebszugehörigkeit.
  2. Urlaubsgeld:

    • Eine zusätzliche Zahlung zum regulären Urlaubsentgelt, die meist 40–50 % eines Monatsgehalts beträgt.
  3. Arbeitszeitverkürzungsanspruch (T-ZUG):

    • Beschäftigte können anstelle von Sonderzahlungen zusätzliche freie Tage beantragen (z. B. zur Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen).
  4. Betriebliche Altersvorsorge:

    • Zusätzliche Beiträge zur Altersvorsorge durch den Arbeitgeber.
  5. Bildungsförderung:

    • Zuschüsse und Freistellungen für Weiterbildungsmaßnahmen.
  6. Mobilitätsprämien:

    • Zuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Mobilitätslösungen.

Arbeitszeit und Urlaub

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt:

  • 35 Stunden pro Woche in den meisten Tarifgebieten, wobei in einigen Regionen bis zu 40 Stunden möglich sind.
  • Flexibilisierung durch Arbeitszeitkonten: Überstunden und Mehrarbeit können in Freizeit umgewandelt werden.

Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt:

  • 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
  • Zusatzurlaubstage sind in bestimmten Fällen, wie Schichtarbeit oder Schwerbehinderung, möglich.

Besonderheiten und Spezielle Regelungen
  1. Entgeltgleichheit:
    • Der Tarifvertrag sorgt für transparente und gerechte Löhne unabhängig von Geschlecht oder Herkunft.
  2. Maßnahmen für ältere Beschäftigte:
    • Regelungen zur Arbeitszeitreduzierung für ältere Mitarbeiter (Altersteilzeit).
  3. Familienfreundlichkeit:
    • Flexible Arbeitszeitmodelle, z. B. Teilzeit oder Homeoffice, sowie Sonderurlaub für familiäre Verpflichtungen.
  4. Krisenregelungen:
    • Vereinbarungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, z. B. durch Kurzarbeit oder Entgeltausgleichszahlungen.

Tarifverhandlungen und Anpassungen

Die Tarifverhandlungen werden zwischen der IG Metall und den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie auf regionaler Ebene geführt. Zu den Kernforderungen gehören:

  • Lohnerhöhungen, die mindestens die Inflationsrate ausgleichen und die Kaufkraft stärken.
  • Arbeitszeitregelungen, um eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.
  • Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, wie verbesserte Ausbildungsbedingungen oder höhere Qualifizierungsbudgets.

In jüngeren Tarifrunden wurden neben prozentualen Lohnerhöhungen auch Einmalzahlungen und Modelle zur Arbeitszeitflexibilisierung ausgehandelt.


Der Tarifvertrag der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie bietet durch seine klaren Regelungen, hohe Vergütung und attraktive Zusatzleistungen eine solide Grundlage für die Beschäftigten der Branche. Er trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern und gleichzeitig faire Bedingungen für die Arbeitnehmer zu gewährleisten.

ERA – Entgelt-Rahmen-Abkommen

Der ERA ist ein wichtiges Regelwerk in der Metall- und Elektroindustrie. Es legt fest, wie die Arbeitsverhältnisse und die Bezahlung der Beschäftigten geregelt werden. Das Ziel des ERA ist es, gerechte Löhne zu garantieren und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und der soziale Frieden gesichert werden. Außerdem gibt es im ERA Regelungen, wie sich die Beschäftigten weiterentwickeln können, um den neuen technologischen Herausforderungen in der Industrie gewachsen zu sein.

Tarifliche Sonderzahlungen

Im ERA-Rahmentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie sind verschiedene tarifliche Sonderzahlungen geregelt. Diese Sonderzahlungen dienen dazu, besondere Leistungen oder Bedürfnisse der Beschäftigten zu berücksichtigen und ihnen zusätzliche finanzielle Leistungen neben dem Grundentgelt zu gewähren. Im Folgenden werden die wichtigsten Sonderzahlungen im ERA-Rahmen erläutert: 

Urlaubsgeld
  • Zweck: Unterstützung der Beschäftigten bei der Finanzierung ihres Urlaubs.
  • Höhe: Im Tarifvertrag ist eine feste Summe pro Urlaubsjahr festgelegt, die in der Regel nach Betriebszugehörigkeit oder Tarifgruppe gestaffelt sein kann.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Das Urlaubsgeld wird häufig mit dem Gehalt vor oder während der Haupturlaubszeit ausgezahlt.
  • Zahlungszeitpunkt: Die Zahlung erfolgt einmal jährlich mit der Juni-Abrechnung.
Weihnachtsgeld (Jahresabschlusszahlung)
  • Zweck: Ein finanzieller Bonus, der die Beschäftigten in der Vorweihnachtszeit unterstützt.
  • Höhe: Meist ein Prozentsatz des monatlichen Grundentgelts oder ein fester Betrag. Die Höhe kann von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig sein.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Das Urlaubsgeld wird häufig mit dem Gehalt vor oder während der Haupturlaubszeit ausgezahlt.
  • Anspruch: Es gelten oft bestimmte Stichtage (z. B. muss der Beschäftigte zu einem bestimmten Zeitpunkt im Unternehmen angestellt sein, um das Weihnachtsgeld zu erhalten).
  • Zahlungszeitpunkt: Die Zahlung erfolgt einmal jährlich mit der November-Abrechnung.
Trafobaustein (Transformationsgeld)
  • Zweck: Neben der Verbesserung des Einkommens soll der Trafobaustein auch zur Beschäftigungssicherung beitragen. Er kann beispielsweise bei Arbeitszeitabsenkungen als Teilentgeltausgleich genutzt werden.
  • Höhe: Der Trafobaustein beträgt 18,4 % des individuellen Monatsentgelts.
  • Anspruch: Beschäftigte, die am 28. Februar eines Kalenderjahres mindestens sechs Monate im Betrieb tätig waren.
  • Zahlungszeitpunkt: Die Zahlung erfolgt einmal jährlich mit der Februar-Abrechnung.
T-ZUG (Tarifliches Zusatzgeld)
  • Zweck: Das T-ZUG wurde im Rahmen des Tarifvertrags 2018 der IG Metall eingeführt, um Beschäftigten mehr finanzielle Flexibilität zu bieten.
  • Bestandteile:
    • T-ZUG A: Ein festgelegter Prozentsatz des Monatsentgelts (z. B. 27,5 %), der tariflich gesichert ist und jährlich ausgezahlt wird.
    • T-ZUG B: Ein zusätzlicher Betrag, der von der betrieblichen Leistung und weiteren Regelungen abhängt (z. B. abhängig von Arbeitszeitmodellen oder Kinderbetreuungspflichten).
  • Wahloption: Beschäftigte können das T-ZUG B in einigen Tarifgebieten gegen zusätzliche freie Tage eintauschen (Work-Life-Balance-Modell).
  • Zahlungszeitpunkt: Die Zahlung für beide Bestandteile erfolgt einmal jährlich mit der Juli-Abrechnung.
Erfolgsabhängige Sonderzahlungen
  • Zweck: Motivation und Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmenserfolg.
  • Höhe: Die Zahlung hängt von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens oder bestimmten Zielvorgaben (z. B. Produktionszahlen oder Umsatz) ab.
  • Regelung: Erfolgsabhängige Sonderzahlungen sind oft freiwillig und nicht in allen ERA-Tarifgebieten festgelegt.
Einmalzahlungen und Inflationsausgleich
  • Zweck: Finanzielle Unterstützung in besonderen Situationen, wie z. B. zur Abmilderung der Inflation.
  • Höhe: Je nach Tarifrunde wird ein fester Betrag festgelegt, der unabhängig vom Gehalt gezahlt wird.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Meist in Verhandlungen mit Gewerkschaften kurzfristig geregelt.