Glossar zum Brutto und Netto Gehaltsrechner für Tariftabellen

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Erklärung der Einstellmöglichkeiten

Einstellmöglichkeiten bei den Tarifen

Bezirk

Die verschiedenen Gewerkschaften und Branchen definieren unterschiedliche Tarifgebiete, welche sich teilweise an den deutschen Bundesländern orientieren.

Gruppe

Das ist die Gruppe innerhalb des aktuellen Tarifbezirkes. Die Namen und Bezeichnungen der Gruppen sind von Tarif zu Tarif unterschiedlich.

Stufe

Das ist die Stufe innerhalb der aktuellen Gruppe im aktuellen Tarifbezirk. Die Namen und auch die Bedeutung der Stufen sind von Tarif zu Tarif und teilweise von Gruppe zu Gruppe unterschiedlich.

Arbeitszeit

Wöchentliche Arbeitsstunden und wöchentliche Regelarbeitszeit zur Berechnung des monatlichen Einkommens. Das Grundgehalt wird mit dem Faktor Arbeitsstunden geteilt durch die Regelarbeitszeit multipliziert. Für Teilzeitbeschäftigung errechnet sich so der Beschäftigungsgrad in Prozent.

Tarifabschluss

Das Datum, ab welchem der ausgewählte Tarif Gültigkeit besitzt. Da alles aus öffentlich zugänglichen Quellen stammt, kann es vorkommen, dass die aktuellsten Tarife hier noch nicht zur Verfügung stehen.

Monatliches Grundentgelt

Das anhand des Tarifs und der Arbeitsstunden bzw. des Beschäftigungsgrades berechnete monatlich Grundentgelt. Dieser Betrag liegt der Berechnung des Monatseinkommens zugrunde.

Leistungszulage

Viele Tarife sehen eine Zulage zum monatlichen Grundentgelt vor. Die Zulage kann viele verschiedene Namen haben, Leistungszulage, Nachtzulage, Wochenendzulage, usw. Zur Berechnung des monatlichen Bruttoeinkommens wird mit dem Grundentgelt die angegebene Zulage in Euro berechnet und zum Grundentgelt addiert.

Monatliche Zulagen/ Sonderzahlungen

Monatliche Sonderzahlungen vom Arbeitgeber. Das können Ausgleichszahlungen sein, es zählen aber bspw. auch vermögenswirksamen Leistungen. Hier können alle monatlichen Leistungen eingetragen werden, welche zum monatlichen zu versteuernden Einkommen hinzugezählt werden sollen.

Monatliches Bruttoeinkommen

Das auf Basis des Grundentgeltes, der prozentualen Zulage und der monatlichen Sonderzahlungen berechnete monatliche Bruttoeinkommen. Dieses Einkommen liegt der Berechnung des Jahreseinkommens zugrunde.

Jährliche Zulagen/ Sonderzahlungen

Jährliche Sonderzahlungen vom Arbeitgeber. Bspw. verschiedene Prämien oder andere einmaligen Auszahlungen sein. Hier können alle jährlichen Leistungen eingetragen werden, welche zum jährlichen zu versteuernden Einkommen hinzugezählt werden sollen.

Jährliches Bruttoeinkommen

Das auf Basis des monatlichen Bruttoeinkommens, der Anzahl an Monatsgehälter und der jährlichen Sonderzahlungen berechnete Jahreseinkommen.

Einstellmöglichkeiten bei den Steuerparametern

Lohnsteuerjahr

Das Jahr für die Berechnung der Lohnsteuer und Abgaben. In manchen Jahren wird einzelne Parameter für die Berechnung rückwirkend zum ersten Januar geändert. Damit Du den Unterschied sehen kannst, sind auch vergangene Lohnsteuerjahre in der Liste enthalten.

Steuerklasse

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Einkommensteuer, die Du als Arbeitnehmer in Deutschland abzuführen hast. Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen (I, II, III, IV, V und VI), die Dir je nach Familienstand und anderen Faktoren zugewiesen werden.

Deine Steuerklasse hat Auswirkungen auf die Höhe Deiner Abgaben.

  • Steuerklasse I: ledige Arbeitnehmer, Geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner
  • Steuerklasse II: alleinerziehende Arbeitnehmer mit Kindern
  • Steuerklasse III: Partner mit dem höheren Einkommen in einer Ehe, in der beide berufstätig sind
  • Steuerklasse IV: Ehepaare, bei denen beide Partner ungefähr gleich viel verdienen;
  • Steuerklasse IV mit Faktor: Das ist der aktuelle Trend bei Ehepaaren, um Nachzahlungen am Jahresende zu vermeiden, da das Finanzamt hierbei die Steuerlast exakt auf Basis der tatsächlichen Gehaltsunterschiede verteilt.
  • Steuerklasse V: Partner mit dem niedrigeren Einkommen in einer Ehe, in der beide berufstätig sind
  • Steuerklasse VI: Für Arbeitnehmer, die neben ihrem Hauptberuf ein weiteres, regulär steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis haben.

Bundesland

Das Bundesland bestimmt den Beitragssatz für die Kirchensteuer und der Pflegeversicherung. In Sachsen tragen Arbeitnehmer einen höheren Anteil (2,2 % statt 1,7 % für Kinderlose) als die Arbeitgeber, da dort der Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag geblieben ist.

Kirchensteuerpflichtig

In Abhängigkeit vom Bundesland werden entweder 8 % oder 9 % vom anzurechnenden Lohnsteuerbetrag als Kirchensteuer erhoben. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 %.

Zahl der Kinderfreibeträge

Kinderfreibeträge stehen den Eltern jeweils zur Hälfte zu, können aber auf den anderen Elternteil übertragen werden und stehen auf Ihrer Lohnsteuerkarte. Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung reduziert der Kinderfreibetrag nicht die Lohnsteuer selbst, sondern mindert ausschließlich die Abzüge für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Ob der Kinderfreibetrag auch deine Einkommensteuer senkt, prüft das Finanzamt erst am Jahresende im Rahmen der Steuererklärung (Günstigerprüfung). Über unseren interaktiven Brutto-Netto-Rechner siehst Du auf Knopfdruck, wie sich der eingetragene Kinderfreibetrag bei Dir auswirkt.

Individueller Lohnsteuerfreibetrag im Jahr

Hier trägst du deinen individuellen Lohnsteuerfreibetrag ein, den du dir beim Finanzamt (z. B. wegen hoher Fahrtkosten) auf deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) hast eintragen lassen. (Hinweis: Der gesetzliche Grundfreibetrag ist im Rechner bereits automatisch berücksichtigt).

Pro-Tipp: Freibeträge eintragen lassen! Durch das Eintragen der Freibeträge auf die Lohnsteuerkarte bekommst Du die Steuerersparnis nicht erst nach Abgabe der Steuererklärung, sondern Du profitierst schon jeden Monat davon.

Einstellmöglichkeiten bei den Vorsorgeparametern

Krankenversicherung

Hier wählst Du die Art Deiner Krankenversicherung aus. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze hast Du die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Monatlicher Beitrag zur privaten Krankenversicherung

Beim Aktivieren der privaten Krankenversicherung wird die Höhe des gesetzlichen Beitrages automatisch eingetragen und kann beliebig verändert werden.

Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrages zur privaten Krankenversicherung.

Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung

Neben den gesetzlichen Krankenversicherungssatz gibt es einen kassenindividuellen Krankenversicherungszusatz. Dieser wird hier eingetragen