T-ZUG 2026: Alles zum Tariflichen Zusatzgeld der IG Metall

Das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) ist eine der wichtigsten jährlichen Sonderzahlungen in der Metall- und Elektroindustrie. Es teilt sich in zwei Bausteine auf (A und B) und bietet Beschäftigten die einzigartige Möglichkeit, zwischen mehr Geld oder mehr Freizeit zu wählen.

Zur exakten Berechnung deines individuellen T-ZUGs auf Basis deines Bundeslandes, nutze direkt unseren kostenlosen IG Metall Gehaltsrechner.

Wie setzt sich das T-ZUG zusammen?

Die Auszahlung erfolgt standardmäßig im Juli und setzt sich aus zwei fest definierten Komponenten zusammen:

  • T-ZUG A: Beträgt exakt 27,5 % deines individuellen monatlichen Grundentgelts.
  • T-ZUG B: Ist ein fester Betrag, der 18,5 % des sogenannten Eckentgelts (Facharbeiter-Ecklohn) deines jeweiligen Tarifgebiets entspricht. Dieser Betrag ist für alle Vollzeitbeschäftigten in der gleichen Region identisch.

Geld oder Freizeit: Die Wandlungsoption (T-ZUG A)

Eines der attraktivsten Features des ERA-Tarifvertrags ist die "Wandlungsoption". Berechtigte Beschäftigte können auf die Auszahlung des T-ZUG A verzichten und stattdessen 8 zusätzliche freie Tage (Tariffreistellungs-Tage) wählen. Bei durchschnittlich 4,33 Wochen bzw. 21,66 Tage im Monat (siehe auch unseren kostenlosen Stundenlohnrechner) wären 27,5 % umgerechnet nur 6 Tage. Durch die tarifliche Vereinbarung bekommen die berechtigten Personen zwei Tage zusätzlich frei.

Voraussetzungen für die Wandlungsoption: Du gehörst zu den berechtigten Gruppen, wenn du:

  • In Schichtarbeit (z.B. 3-Schicht-System) tätig bist.
  • Kinder unter 8 Jahren im Haushalt betreust.
  • Angehörige (mindestens Pflegegrad 1) häuslich pflegst.

Manche Betriebe bieten auf Basis von individuellen Betriebsvereinbarungen auch individuelle Regelung zur Umwandlung des T-TZUG A. Beispielsweise, dass jeder die Möglichkeit zur Wandlung bekommt. Meist auf Basis, dass ebenfalls der Zeitausgleich 27,5 % beträgt, also 6 Tage.

Schritt-für-Schritt: So beantragst du die freien Tage

Die Umwandlung geschieht nicht automatisch. Halte dich an diesen Prozess:

  1. Anspruch prüfen: Kontrolliere, ob du zu einer der drei genannten berechtigten Gruppen gehörst.
  2. Frist beachten: Der Antrag muss zwingend bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei deinem Arbeitgeber eingereicht werden (für das Jahr 2026 also bis zum 31.10.2025, für das Jahr 2027 bis zum 31.10.2026).
  3. Antrag stellen: Nutze das betriebsinterne Formular (meist bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat erhältlich) und reiche entsprechende Nachweise (z.B. Geburtsurkunde des Kindes oder Pflegegutachten) ein.
  4. Bestätigung abwarten: Der Arbeitgeber prüft den Antrag und genehmigt die 8 Tage, die dann deinem Urlaubskonto gutgeschrieben werden.

Aktuelle Trends: Die Diskussion um die Wandlungsoption

  • Der Branchentrend: Die IG Metall verzeichnet seit Einführung eine massiv steigende Nachfrage nach der Wandlungsoption. Besonders jüngere Arbeitnehmer und junge Familien priorisieren die Work-Life-Balance deutlich höher als den finanziellen Bonus.
  • Betriebliche Herausforderungen: Arbeitgeber und Personalplaner sehen diesen Trend teilweise kritisch, da der Ausfall von Fachkräften (gerade im Schichtbetrieb) durch 8 zusätzliche Fehltage schwer zu kompensieren ist und teure Leiharbeit oder Überstunden erfordert.