Wie setzt sich das T-ZUG zusammen?
Die Auszahlung erfolgt standardmäßig im Juli und setzt sich aus zwei fest definierten Komponenten zusammen:
- T-ZUG A: Beträgt exakt 27,5 % deines individuellen monatlichen Grundentgelts.
- T-ZUG B: Ist ein fester Betrag, der 18,5 % des sogenannten Eckentgelts (Facharbeiter-Ecklohn) deines jeweiligen Tarifgebiets entspricht. Dieser Betrag ist für alle Vollzeitbeschäftigten in der gleichen Region identisch.
Geld oder Freizeit: Die Wandlungsoption (T-ZUG A)
Eines der attraktivsten Features des ERA-Tarifvertrags ist die "Wandlungsoption". Berechtigte Beschäftigte können auf die Auszahlung des T-ZUG A verzichten und stattdessen 8 zusätzliche freie Tage (Tariffreistellungs-Tage) wählen. Bei durchschnittlich 4,33 Wochen bzw. 21,66 Tage im Monat (siehe auch unseren kostenlosen Stundenlohnrechner) wären 27,5 % umgerechnet nur 6 Tage. Durch die tarifliche Vereinbarung bekommen die berechtigten Personen zwei Tage zusätzlich frei.
Voraussetzungen für die Wandlungsoption: Du gehörst zu den berechtigten Gruppen, wenn du:
- In Schichtarbeit (z.B. 3-Schicht-System) tätig bist.
- Kinder unter 8 Jahren im Haushalt betreust.
- Angehörige (mindestens Pflegegrad 1) häuslich pflegst.
Manche Betriebe bieten auf Basis von individuellen Betriebsvereinbarungen auch individuelle Regelung zur Umwandlung des T-TZUG A. Beispielsweise, dass jeder die Möglichkeit zur Wandlung bekommt. Meist auf Basis, dass ebenfalls der Zeitausgleich 27,5 % beträgt, also 6 Tage.
Schritt-für-Schritt: So beantragst du die freien Tage
Die Umwandlung geschieht nicht automatisch. Halte dich an diesen Prozess:
- Anspruch prüfen: Kontrolliere, ob du zu einer der drei genannten berechtigten Gruppen gehörst.
- Frist beachten: Der Antrag muss zwingend bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei deinem Arbeitgeber eingereicht werden (für das Jahr 2026 also bis zum 31.10.2025, für das Jahr 2027 bis zum 31.10.2026).
- Antrag stellen: Nutze das betriebsinterne Formular (meist bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat erhältlich) und reiche entsprechende Nachweise (z.B. Geburtsurkunde des Kindes oder Pflegegutachten) ein.
- Bestätigung abwarten: Der Arbeitgeber prüft den Antrag und genehmigt die 8 Tage, die dann deinem Urlaubskonto gutgeschrieben werden.