Einstellungen zum Tarif
Nettoeinkommen im Monat und im Jahr
Einstellungen Lohnsteuer und Abgaben

Steuern
Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Vorsorge

Steuern und Abgaben
| Monat (€) | Jahr (€) | |
|---|---|---|
| Grundentgelt | 0 | |
| Leistungszulage (15 %) | 0 | |
| Sonderzahlungen | 0 | 0 |
| Bruttoeinkommen | 95.298,00 | 963.576,00 |
| Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen | 770,50 | 9.246,00 |
| Lohnsteuer | 0 | 0 |
| Kirchensteuer | 0 | 0 |
| Solidaritätszuschlag | 0 | 0 |
| Summe Steuern | 0 | 0 |
| Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen | 0 | 0 |
| Krankenversicherung (gesetzlich) | 0 | 0 |
| Pflegeversicherung | 0 | 0 |
| Rentenversicherung | 0 | 0 |
| Arbeitslosenversicherung | 0 | 0 |
| Zusatzversorgung (1,58 %) | 0 | 0 |
| Summe Sozialabgaben | 9.999,00 | 999.999,99 |
| Netto | 0 | 0 |

Klare Gehaltsabrechnung im öffentlichen Dienst mit unserem TVöD Gehaltsrechner!
Ihr Lohn im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sollte transparent und gerecht sein. Mit unserem speziell für die TVöD Tarife entwickelten Gehaltsrechner können Sie Ihren Nettolohn, die Lohnsteuer und die gesetzlichen Sozialabgaben präzise berechnen. Ob Sie als Angestellter, Lehrer, oder Verwaltungsmitarbeiter im öffentlichen Dienst tätig sind – unser Rechner verschafft Ihnen Klarheit über Ihre finanzielle Situation. Planen Sie Ihre Zukunft mit Vertrauen und Genauigkeit – starten Sie jetzt und optimieren Sie Ihr Einkommen!
Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben
Gehälter im Pflegedienst nach TVöD-P
| M1 | 2.111,00 | - |
| M2 | 2.111,50 | 4.711,67 |
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflege (TVöD-P)
Der TVöD-P ist ein spezieller Tarifvertrag für Beschäftigte in Pflegeberufen und im Gesundheitsdienst, der die besonderen Herausforderungen und Anforderungen in diesen Tätigkeitsfeldern berücksichtigt. Dieser Vertrag wurde geschaffen, um die Arbeitsbedingungen und Vergütungssysteme in der Pflege speziell zu regeln und zu verbessern.
Anwendungsbereich
Der TVöD-P gilt für Beschäftigte in:
- Öffentlichen Krankenhäusern und Universitätskliniken.
- Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Seniorenbetreuung.
- Ambulanten Pflege- und Gesundheitsdiensten in kommunaler oder öffentlicher Trägerschaft.
Er ist sowohl für Pflegehilfskräfte als auch für qualifizierte Pflegefachkräfte und leitende Angestellte in der Pflege anwendbar. Nicht erfasst sind Beamte oder Angestellte privater Pflegeeinrichtungen, die nicht unter die TVöD-Regelungen fallen.
Vergütungssystem
Die Vergütung im TVöD-P basiert auf der P-Tabelle, die speziell für die Pflegeberufe entwickelt wurde. Diese Tabelle unterscheidet sich von der allgemeinen Entgeltordnung des TVöD durch die Anpassung an pflegespezifische Tätigkeiten und Qualifikationen. Sie umfasst die Entgeltgruppen P 5 bis P 16, die sich wie folgt aufteilen:
- P 5 bis P 8: Pflegehilfskräfte und einfachere Pflegetätigkeiten, oft ohne formale Berufsausbildung.
- P 9 bis P 12: Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger.
- P 13 bis P 16: Leitungs- und Spezialfunktionen, z. B. Intensivpflege, OP-Pflege, Stations- oder Pflegedienstleitung.
Stufensystem
Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es sechs Stufen, die die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit abbilden:
- Stufe 1: Einstiegsgehalt für Beschäftigte ohne Berufserfahrung.
- Stufe 2: Nach einem Jahr in Stufe 1.
- Stufe 3 bis Stufe 4: Nach drei bzw. fünf Jahren in der vorherigen Stufe.
- Stufe 5 und Stufe 6: Nach sieben bzw. zehn Jahren erreicht.
Beispielhafte Gehälter:
- P 8/Stufe 1: ca. 3.200 Euro brutto (Pflegehilfskraft).
- P 11/Stufe 3: ca. 4.300 Euro brutto (erfahrene Pflegefachkraft).
- P 16/Stufe 6: über 6.000 Euro brutto (Pflegedienstleitung oder spezialisierte Fachkraft).
Zusatzleistungen und Sonderregelungen
Beschäftigte im TVöD-P profitieren von umfangreichen Zusatzleistungen, die auf die besonderen Belastungen und Anforderungen in der Pflege zugeschnitten sind:
Schicht- und Erschwerniszuschläge:
- Nachtarbeit: 20 % des Stundenentgelts.
- Sonntagsarbeit: 25 % des Stundenentgelts.
- Feiertagsarbeit: 135 % des Stundenentgelts.
- Bereitschaftsdienste: Zusätzliche Vergütung je nach Einsatz.
Jahressonderzahlung:
- In der Regel 60–90 % des monatlichen Bruttogehalts, abhängig von der Entgeltgruppe.
Betriebliche Altersversorgung:
- Über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wird eine Zusatzrente aufgebaut.
Fort- und Weiterbildungsförderung:
- Arbeitgeber bieten häufig finanzielle Unterstützung oder Freistellungen für Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. Fachweiterbildungen in Intensiv- oder Palliativpflege.
Inflationsausgleichszahlungen und Prämien:
- Bei besonderen tariflichen Verhandlungen können Einmalzahlungen, wie zuletzt während der COVID-19-Pandemie, vereinbart werden.
Arbeitszeit und Urlaub
Die Arbeitszeit im TVöD-P beträgt:
- 39 Stunden pro Woche in Westdeutschland.
- 40 Stunden pro Woche in Ostdeutschland.
Für Pflegekräfte, die im Schichtdienst tätig sind, gibt es spezifische Regelungen:
- Arbeitszeitkonten: Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zum Ausgleich von Mehrarbeit.
- Sonderregelungen: Für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste.
Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens:
- 30 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
- Zusätzliche Urlaubstage für Nachtarbeit, Schichtarbeit oder bei Schwerbehinderung.
Besonderheiten und Spezielle Regelungen
- Anreize für Fachkräftemangel:
- In Regionen mit akutem Fachkräftemangel werden zusätzliche Zulagen und Boni angeboten.
- Flexibilisierung der Arbeitszeiten:
- Arbeitgeber fördern Teilzeitmodelle und familienfreundliche Arbeitszeiten.
- Sonderregelungen für Rufbereitschaft:
- Vergütung oder Freizeitausgleich für Rufbereitschaftszeiten, abhängig von der Einsatzhäufigkeit.
Tarifverhandlungen und Anpassungen
Die Tarifverhandlungen für den TVöD-P werden zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, wie ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, geführt. Wichtige Themen sind:
- Regelmäßige Anpassungen der Entgelttabellen an die Inflation und Marktbedingungen.
- Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere in Hinblick auf die hohe Arbeitsbelastung in der Pflege.
- Einführung zusätzlicher Vergütungsmodelle, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen.
Der TVöD-P stellt damit sicher, dass die besonderen Anforderungen der Pflegeberufe in der Vergütung und den Arbeitsbedingungen adäquat berücksichtigt werden. Dies macht ihn zu einem zentralen Instrument für die Wertschätzung und Bindung von Pflegekräften im öffentlichen Dienst.